Wer A sagt . . .
. . . muss nach einer alten Volksweisheit auch B sagen. Das meint, man müsse zu den Folgen einer Entscheidung stehen und sie daher möglichst von vornherein mitbedenken. Umgelegt auf einen Dauerbrenner der Diskussion über die Länder, nämlich eine nennenswerte Steuerhoheit und die Übernahme von Einnahmenverantwortung, hat der Bundeskanzler kürzlich offen gesagt, was er nicht will: nämlich einen Steuerwettbewerb zwischen den Ländern.
Das ist ein ehrliches Wort, das auch deutlich macht, wo die einflussreichsten Gegner einer stärkeren Eigenständigkeit der Länder sitzen. Die meisten Sonntagsreden mit entsprechenden Aufforderungen an die angeblich verantwortungsscheuen Länder machen nämlich um das B einen weiten Bogen. Dabei sind gleich mindestens drei Folgewirkungen zu bedenken.
Zunächst müssten die Länder und Gemeinden eine nachhaltige Sicherheit haben, dass ihnen der Bund nicht weiterhin einfach neue Aufgaben überträgt, ohne sich um die Finanzierbarkeit zu kümmern. Der Hinweis darauf, dass sich die Länder künftig die nötigen Mittel durch Steuererhöhungen ja selbst beschaffen könnten, würde sie in eine ruinöse Falle tappen lassen. Die zweite Folgewirkung betrifft die Möglichkeit unterschiedlicher Steuersätze, denn nur so macht Steuerhoheit der Länder Sinn. Alles andere wäre Rosstäuscherei. Und hier liegt der Hase im Pfeffer. Kaum ein Zuständigkeitsbereich der Landtage bleibt heute von der Kritik an unterschiedlichen Regelungen verschont, und Einheitlichkeit ist das Gebot der öffentlichen Meinung. Wie auf dieser Grundlage ausgerechnet verschiedene Steuersätze der einzelnen Länder akzeptiert würden, bleibt schleierhaft. Dabei reden wir nicht von Bagatellsteuern, sondern von variablen Länderanteilen an der Einkommen- und Körperschaftsteuer.
Und schließlich hat die intensivere Sparsamkeit der Schweiz keineswegs nur mit einem stark ausgeprägten Steuerwettbewerb der Kantone und Gemeinden zu tun. Am Wichtigsten ist dort, dass bei Ausgaben und Einnahmen die Bevölkerung im Wege von Volksabstimmungen ein entscheidendes Wörtchen mitzureden hat. An der aufgeregten Diskussion über das bereits wieder auf dem Weg in die Schublade befindliche Demokratiepaket – mit einem ohnedies kleinen Zuwachs direkter Demokratie – lässt sich ablesen, dass wir von den Rahmenbedingungen der Schweiz für mehr Steuerverantwortung der Länder und Gemeinden noch weit entfernt sind.
juergen.weiss@vn.vol.at
Jürgen Weiss vertrat das Land als Mitglied des Bundesrates zwanzig Jahre
lang in Wien und gehörte von 1991 bis 1994 der Bundesregierung an.
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