Sorge um Sehförderung wegen Personalproblem

Turbulenzen bei „sehsam“. Politik und Verein versprechen aber, dass es weitergeht.
Dornbirn. Eltern von sehgeschädigten Kleinkindern fürchten um die bewährte Frühförderung. Tatsächlich hat der vom Vorarlberger Blinden- und Sehbehindertenverband (VBSV) getragene Verein „sehsam“ im Moment mit enormen personellen Problemen zu kämpfen. Drei der vier langjährigen pädagogischen Mitarbeiterinnen haben bzw. wurden gekündigt. Jetzt wird fieberhaft nach einem passenden Ersatz gesucht. „Die Auflösung des Vereins war aber nie ein Thema“, betonte VBSV-Obmann Dieter Wolter auf Nachfreage gegenüber den VN. Derzeit sind rund 40 Kinder mit Sehbehinderungen bei „sehsam“ in Betreuung. Finanzielle Zuschüsse leistet das Land für 28 Kinder.
Hoffen auf baldige Lösung
Auch der für die Behindertenhilfe zuständige Landesrat Christian Bernhard weiß, dass „es viel Unruhe gibt“. Und: „Das tut mir sehr leid.“ Aber: „Wir sind seit Wochen intensiv daran, die betroffenen Eltern über die Situation zu informieren, und hoffen auf eine baldige Lösung.“ Von einer „bisher stets guten Zusammenarbeit“ mit dem Verein berichtet Mag. Elisabeth Tschann, Leiterin der Abteilung „Gesellschaft und Soziales“ im Amt der Landesregierung. Sie bekräftigt ebenfalls mit aller Deutlichkeit: „Die Frühförderung bleibt erhalten.“ Das Land bezahlt bei Vorliegen einer mittels augenärztlichem Attest bestätigten Sehschädigung ingesamt 30 Therapieeinheiten. Pro Kind macht das rund 8000 Euro jährlich aus.
Die Pädagogische Frühförderung für sehgeschädigte und blinde Kinder besteht bereits seit dem Jahre 1989. Die Elternselbsthilfegruppe und der Blinden- und Sehbehindertenverband hatten sich mit Nachdruck in der Öffentlichkeit für den Aufbau einer solchen Stelle starkgemacht. Bis dahin erfolgte die Förderung bzw. Betreuung dieser Kinder in der Schweiz oder in der Steiermark. Dann kam die Integration, und mit ihr das berechtigte Anliegen von Eltern, auch blinde und sehgeschädigte Kinder im eigenen Umfeld zu belassen. Das Land finanzierte ein einjähriges Pilotprojekt. Heute ist die Frühförderung ein Bestandteil des Rehabilitationsprogramms.
Drei Kündigungen
Die Frühförderung kann ab den ersten Lebenswochen bis zur Einschulung des Kindes in Anspruch genommen werden. Die Betreuung erfolgt in den meisten Fällen zu Hause. Jetzt allerdings brachte die Kündigungswelle gehörig Sand ins Getriebe. Eine Mitarbeiterin wurde gekündigt, eine ging von sich aus, und eine weitere hat eine Änderungskündigung, die mit dem Übertritt in einen anderen Kollektivvertrag verbunden gewesen wäre, nicht akzeptiert.
Inzwischen konnte zwar eine neue Mitarbeiterin gefunden werden. Doch sie braucht, so Dieter Wolter, noch entsprechende Ausbildungen und ist daher vorderhand nicht voll einsetzbar. Eine in der Schweiz zusätzlich rekrutierte Fachfrau kann ihren Dienst aufgrund der eigenen Kündigungsfrist erst am 1. Februar 2014 aufnehmen. „Um die Kontinuität der Frühförderung trotzdem gewährleisten zu können, haben wir den ausgeschiedenen Mitarbeiterinnen angeboten, auf Honorarbasis weiterzuarbeiten, aber das lehnten sie ab“, bedauert Wolter.
Mangel an Fachpersonal
Eine weitere Schwierigkeit besteht darin, überhaupt geeignetes Fachpersonal zu finden. Denn die Tätigkeit erfordert neben einer sonderpädagogischen und, wenn möglich, psychologischen Ausbildung auch eine Zusatzqualifikation in Blinden- und Sehbehindertenpädagogik oder Sehgeschädigten-Frühförderung. Aber: „Wir nehmen die Sache sehr ernst“, lautet die Botschaft von Mag. Elisabeth Tschann an verunsicherte Eltern.
