Bordell-Comeback im Stadtrat
Der Antrag von Freudenhaus-Werber Hahn muss in Hohenems neu verhandelt werden.
Hohenems. Der Friede in Sachen Bordell Hohenems ist in der Grafenstadt wohl nur auf die bald kommenden Weihnachtsfeiertage beschränkt. Denn: Die Bezirkshauptmannschaft hat nun offiziell auf die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes, wonach der abschlägige Bescheid gegen den Bordell-Werber Hermann Hahn aufzuheben sei, reagiert und die Angelegenheit zur neuerlichen Entscheidung an die Stadt Hohenems als erstinstanzliche Behörde zurückverwiesen. Das heißt: Der Stadtrat wird sich noch einmal mit der Causa beschäftigen und dabei die Erkenntnisse des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) miteinbeziehen müssen.
Die Störung
Im aktuell zugestellten Behördenbescheid, der den VN vorliegt, argumentiert die BH Dornbirn mit der Ansicht des VfGH. Dieser hatte festgestellt, dass der Begriff Störung nicht nur mit subjektiv wahrnehmbaren Belästigungen gleichzusetzen ist, sondern dass Störung auch durch illegale Wohnungsprostitution hervorgerufen werden kann.
Laut Vorarlberger Sittenpolizeigesetz darf ein Bordell nur dann bewilligt werden, wenn dieses dazu dient, durch gewerbsmäßige Unzucht hervorgerufene Störungen einzuschränken. Die ursprüngliche Ablehnung des Antrags auf Genehmigung eines Bordells wurde von der Stadt Hohenems mit dem Sittenpolizeigesetz begründet. Dieser Argumentation schloss sich die BH bei ihrer Abweisung der Beschwerde des Bordell-Werbers an. Bemerkenswert: Der Verfassungsgerichtshof hielt in seinem Spruch ebenso fest, dass das Vorarlberger Sittenpolizeigesetz verfassungskonform sei.
Für Bordell-Werber Hermann Hahn kommt der nun vorliegende Bescheid der Bezirkshauptmannschaft nicht überraschend. „Ich habe die Entscheidung der BH so erwartet. Ich hoffe, dass der Verfassungsgerichtshof den Stadtpolitikern die Augen geöffnet hat. Es gibt einfach keinen Grund, der gegen die Errichtung eines Bordells spricht“, äußerte sich Hermann Hahn (55) in einer ersten Stellungnahme gegenüber den VN.
Hahns „Angebot“
Er wolle nun aber am liebsten im Konsens mit den offiziellen Stadtvertretern vorgehen. „Ich bin für jedes Gespräch und jede Diskussion offen. Ich möchte auch betonen, dass ich die Stadt gerne vom Projekt profitieren lassen würde. Da gäbe es einige Aufträge zu vergeben, bei denen ich gerne Hohenemser Firmen berücksichtigen würde.“
Behandlung am 14. Jänner?
Für den „Emsigen“ Bernhard Amann (59), dem einzigen Stadtrat, der bei der Abstimmung vom 24. Jänner 2012 für das Projekt gestimmt hatte, ist nun klar: „Eine neuerliche Entscheidung des Stadtrates gegen das Bordell wäre eine Missachtung des Verfassungsgerichtshofs und deshalb ungesetzlich. Es kann nun nur eine Entscheidung geben: Grünes Licht für die Genehmigung eines Bordells.“
Amann glaubt, dass das Thema bereits in der ersten Stadtratssitzung des neuen Jahres am 14. Jänner 2014 auf die Tagesordnung kommen wird.
Ich möchte mit den Stadtvertretern den Konsens suchen.
Hermann Hahn, Bordell-werber