Ärztefehler kostet Frau den Job
Vorarlberger Mediziner müssen sich in Vaduz wegen mangelhafter Knie-OP verantworten.
Vaduz. Einem Unfallchirurgen aus Feldkirch und einem Orthopäden aus Dornbirn wird Pfusch bei einer Knieprothesen-Operation vorgeworfen. Jetzt fordert die Patientin sowohl Schadenersatz wie auch Schmerzensgeld. Wie sie gestern vor dem Fürstlichen Landgericht in Vaduz unter Tränen erklärte, leide sie noch immer an den Folgen des Eingriffs. Zudem habe sie aufgrund der langwierigen Nachbehandlungen ihre Stelle als Projektmanagerin bei einem Schweizer Übersetzungsbüro verloren.
Das rechte Kniegelenk ist so etwas wie die Achillesferse der 58-Jährigen aus Mauren. Wegen einer Arthrose ließ sie sich schon des Öfteren im Sanatorium Dr. Schenk in Schruns behandeln. Bei ihrem letzten Besuch 2007 habe ihr Christian Schenk zu einer Osteotomie geraten, sollten die Schmerzen schlimmer werden. Die Osteotomie ist ein operatives Verfahren, mit dem sich Fehlstellungen von Knochen korrigieren lassen. Bei zwei im Sanatorium durchgeführten Eingriffen am Knie war laut Klägerin auch der nun beklagte Unfallchirurg als Assistent dabei.
Neuen Arzt gesucht
Der hatte zwischenzeitlich im Fürstentum eine unfallchirurgische Privatpraxis eröffnet und arbeitete als Belegarzt im Landesspital Vaduz. Im Juni 2010 wandte sich die von Knieschmerzen geplagte Frau an diesen Unfallchirurgen. „Da ich ihn von Schruns her kannte, ging ich von der gleichen Behandlungsqualität aus“, erzählte sie bei der Einvernahme. Und sie wollte sich den weiten Weg ins Montafon sparen. „Aber mein Wunsch war es, im Sinne der von Dr. Schenk 2007 getätigten Überlegungen von meinem neuen Arzt weiterbehandelt zu werden“, so die Patientin. Doch nach einer Röntgen- und MRI-Untersuchung habe er betont, für eine Osteotomie sei das Knie zu sehr geschädigt. Für sie komme nur eine Prothese in Frage. Von anderen Möglichkeiten sei nie die Rede gewesen. „Hätte ich eine Alternative gekannt, wäre ich gegangen“, sprach sie von einem „unguten Bauchgefühl“.
Sie erbat sich Bedenkzeit. Nach drei Monaten wurde die Frau neuerlich in der Privatpraxis vorstellig. Ihr sei dort praktisch suggeriert worden, keine andere Wahl mehr zu haben, als eine Knieprothese implantieren zu lassen, beklagte sie sich. Den Eingriff sollte ein Orthopäde aus Dornbirn durchführen, der ebenfalls als Belegarzt im Landesspital Vaduz tätig ist, Nachbetreuung und Reha würde der aktuell behandelnde Unfallchirurg vornehmen. Die Dauer der Arbeitsunfähigkeit sei ihr mit vier bis sechs Wochen angegeben worden. Eine Information über OP-Risiken habe es, vom Aufklärungsbogen abgesehen, nie gegeben. Die Patientin selbst sah keine Veranlassung, weitere Fragen zu stellen. „Ich habe meinem Arzt vertraut“, gab sie zu Protokoll.
Nach der Operation nahm das Verhängnis seinen Lauf. Die Patientin litt unter starken Schmerzen und bei Belastung drehte sich das operierte Bein in eine X-Stellung. Wie sich herausstellte, wurde, um die Stabilität des Knies zu verbessern, eine größere Prothese eingesetzt. Die Wunde nässte, und auf dem Knie bildete sich ein Ekzem, das von einer Pflasterallergie herrührte. Als die Frau ihren Arzt damit konfrontierte, habe dieser eingestanden, mit der Prothese „übers Ziel hinausgeschossen“ zu sein. Es folgte eine Entschuldigung und das Versprechen, die Sache „wieder in Ordnung zu bringen“. Von einer zweiten, jedoch „kleinen OP“ sei die Rede gewesen, echauffierte sich die Patientin vor dem Richter.
Dann kam es, vermutlich aufgrund der langen Schmerzmedikation, zu Darmblutungen, die eine Magen- und Darmspiegelung erforderlich machten. Das Ekzem breitete sich weiter aus und schließlich verursachten Antibiotika noch eine Unterleibsinfektion. Weil eine Genesung nicht absehbar war, erhielt die Frau, wie sie sagte, nach Ablauf der 90-tägigen Schutzfrist auch noch die Kündigung.
Der Rechtsanwalt der Klägerin verwies unter anderem auf eine mangelnde Aufklärung, seine Mandantin hielt den Ärzten eine unvollständige Dokumentation ihrer Krankengeschichte vor. Sie selbst protokollierte akribisch genau den ganzen Ablauf handschriftlich.
Vorwürfe zurückgewiesen
Am Nachmittag stand die Befragung der beklagten Mediziner an. Sie versuchten, die Vorwürfe der Klägerin unter anderem mit positiven Erfahrungsberichten zu widerlegen. Auch sei diese Vorgehensweise bei solchen Diagnosen üblich. Nach Abschluss der Einvernahme, die bis in die frühen Abendstunden dauerte, wurde der Prozess auf Februar vertagt. Dann sollen Zeugen und der Gutachter zu Wort kommen.
Hätte ich eine Alternative gekannt, wäre ich gegangen.
Die Klägerin