Warten auf eine Brücke

Vorarlberg / 17.02.2014 • 20:36 Uhr
 So sieht in der Planung der Fuß- und Radweg aus, der über die neue Brücke von Fußach nach Hard führen soll.  Computerbild: Land Vorarlberg  
 So sieht in der Planung der Fuß- und Radweg aus, der über die neue Brücke von Fußach nach Hard führen soll. Computerbild: Land Vorarlberg  

Unklarheit über Baubeginn und Finanzierung der neuen Rheinbrücke von Fußach nach Hard.

Fußach/Hard. Der Fußacher Bürgermeister Ernst Blum (56) ist ungeduldig. Er möchte wissen, wann denn nun wirklich mit dem Bau der fast fertig geplanten neuen Rheinbrücke zwischen seiner Gemeinde und Hard begonnen wird. Ursprünglich war der Baubeginn für den Herbst 2016 vorgesehen. Doch jetzt ist dieser Termin ungewiss. Grund dafür: Das Land Vorarlberg hofft, das Mega-Projekt mit einem Budget-Rahmen von rund 32 Millionen Euro als Hochwasserschutzmaßnahme in den Staatsvertrag mit der Schweiz aufnehmen zu können. Der große Vorteil dabei: Die Eidgenossen könnten sich im Falle einer Aufwertung des Brückenbaus als Teil des Staatsvertrages an der Finanzierung beteiligen.

Blum will Antworten

„Ich bin ja auch dafür, dass das Land bei der Finanzierung des Projekts alle Möglichkeiten ausschöpft, aber der Baubeginn der Brücke darf sich deswegen nicht um drei Jahre verzögern“, bezieht Blum Stellung. An den Landeshauptmann hat der Fußacher Bürgermeister, der ja auch für die FPÖ im Landtag sitzt, eine Anfrage gerichtet. Darin will er u.a. wissen, ob die nächste Gesprächsrunde für die Staatsvertragsverhandlungen tatsächlich erst im September dieses Jahres stattfinden und regt an, im Falle einer Verzögerung der Finanzierungsfrage eine Vorfinanzierung durch das Land ins Auge zu fassen. Auch will Blum Antworten von der Regierung bezüglich Information an die betroffene Bevölkerung der Anrainergemeinden.

Nicht im Staatsvertrag

Das Projekt Rheinbrücke Fußach/Hard tangiert zwei Ressorts in der Landesregierung: Verkehr und Hochwasserschutz. „Es hat schon Gespräche mit der Internationalen Gewässerschutzkommission gegeben, inwiefern das Projekt in den Hoch­wasserschutz aufgenommen werden kann. Die Brücke als solche ist ja nicht in den Staatsvertrag aufgenommen worden. Wir müssen diese Fragen nun im Sinne einer vernünftigen Finanzierung klären“, beurteilt Verkehrslandesrat Karlheinz Rüdisser die Situation. Ins gleiche Horn stößt auch Regierungskollege Erich Schwärzler, in dessen Verantwortungsbereich der Hochwasserschutz fällt. „Die Internationale Rheinregulierungskommission hat im März ihre nächste Sitzung. Da sollten wir in dieser Frage einen Schritt weiter kommen.“

Planung läuft

Bautechnisch steht einer Realisierung des Bauwerks zum vorgesehenen Zeitpunkt nichts im Weg. „Wir sind voll mit der Planung des Einreicheprojekts beschäftigt“, berichtet Gerhard Schnitzer, Leiter des Straßenbauamtes. Schon lange fiel dabei die ­Entscheidung zugunsten einer neuen Brücke. Ursprüngliche Überlegungen hatten sich auch um eine Sanierung der alten Brücke gedreht. Beim jetzt vorliegenden ­Entwurf einer internationalen Bietergemeinschaft ­handelt es sich um eine 4-felderige Spannbetonbrücke. Die Seilkonstruktion mit höhenmäßig niedrig projektierten Stahlmasten würde sich optimal dem Rheintal anpassen, finden die Befürworter des vorliegenden Siegerprojekts.

Der Baubeginn darf sich nicht um drei Jahre verzögern.

Ernst Blum
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