Peter Bußjäger

Kommentar

Peter Bußjäger

Politikerhaftung

Vorarlberg / 03.04.2014 • 20:30 Uhr

Die Ereignisse rund um die Hypo Alpe Adria haben manche nach Einführung einer Haftung von Politikern für ihre Entscheidungen rufen lassen. Für eine solche Haftung spricht, dass es nicht einzusehen wäre, wenn Politiker überhaupt nicht zur Verantwortung gezogen werden könnten. Dagegen spricht, dass eine schrankenlose Haftung dazu führen würde, dass sich die Betroffenen dann noch mehr als bisher scheuen würden, überhaupt irgendwelche Entscheidungen zu treffen.

Die Diskussion übersieht, dass es eine Haftung von Politikern schon längst gibt, sie gelangt allerdings relativ selten zur Anwendung: So hat der Oberste Gerichtshof vor wenigen Tagen die Verurteilung von insgesamt 13 Gemeindevertretern einschließlich des Bürgermeisters der Gemeinde Weer in Tirol wegen Amtsmissbrauchs bestätigt. Die Gemeindevertretung hatte das denkmalgeschützte alte Pfarrhaus ohne die erforderliche Bewilligung des Bundesdenkmalamtes abreißen lassen, um an dessen Stelle einen neuen Kindergarten zu errichten. Aus der Einschaltung der Denkmalschutzbehörde waren erhebliche Mehrkosten für die Gemeinde befürchtet worden.

Nach seinen eigenen Angaben hatte der Bürgermeister mit einer kleineren Verwaltungsstrafe gerechnet, tatsächlich fassten die 13 Lokalpolitiker gerichtliche Strafen von jeweils etwa 30.000 Euro aus, über deren genaue Höhe das Berufungsgericht noch beraten muss. Fest steht jedenfalls, dass die Entscheidung jeden einzelnen der weitgehend ehrenamtlich tätigen Gemeindepolitiker teuer zu stehen kommt.

Die Justiz scheint nunmehr deutlich strenger zu werden: Man erinnert sich noch an die Einstellung eines Strafverfahrens gegen den damaligen Kärntner Landeshauptmann Dörfler, weil er ja keine juristische Ausbildung hatte und vor seiner politischen Tätigkeit „nur“ in einer Bank beschäftigt gewesen war.

Was für die Gemeinden gilt, gilt selbstverständlich auch für die Mitglieder von Bundes- und Landesregierungen. Sie unterliegen dem Strafgesetzbuch und sind für ihr Handeln gegebenenfalls auch schadenersatzpflichtig. Man muss also keineswegs über neue Vorschriften nachdenken, sondern eher darüber, dass die bestehenden Gesetze auch in schwerwiegenderen Fällen als jenem der Gemeinde Weer durchgesetzt werden.

peter.bussjaeger@vorarlbergernachrichten.at
Peter Bußjäger ist Direktor des Instituts für Föderalismus in Innsbruck.
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