Weiß-blaue Episode
Dass sich Vorarlberg 1919 nach dem Zerfall der Donaumonarchie um einen Anschluss an die Schweiz bemüht hatte, wird uns in Wien heute noch vorgehalten (und zwar keineswegs immer nur spöttisch). Dass gleichzeitig Salzburg und Tirol in Volksabstimmungen für einen Anschluss an Bayern stimmten, ist in Vergessenheit geraten. Das deckte sich nämlich mit der ursprünglichen Absicht der jungen Republik Österreich, als Ganzes Teil des Deutschen Reiches werden zu wollen. Dabei hatte Vorarlberg im Juli 1814 noch ein großes Fest gefeiert, als es am 3. Juni – heute vor zweihundert Jahren – von Bayern an Österreich zurückgegeben worden war.
Nahezu neun Jahre war Vorarlberg damals ein Teil des weiß-blauen Königreiches Bayern. Das war eine Folge der Napoleonischen Kriege, als Österreich nach der verlorenen Schlacht von Austerlitz im Frieden von Pressburg zahlreiche Gebiete an Verbündete Napoleons abtreten musste. Vorderösterreich, darunter der Breisgau und Konstanz, wurde auf Baden und Württemberg aufgeteilt, Vorarlberg, Tirol und das Innviertel kamen an das neue Königreich Bayern. Das war für Vorarlberg ein doppelter Schock: einmal der Verlust der gewohnten Eigenständigkeit und schließlich radikale Änderungen, mit denen die Reformen des Josephinismus noch übertroffen wurden.
Der in Frankreich aufgewachsene König Maximilian I. begann sein neues Königreich nach dem Vorbild Napoleons als zentralistischen Einheitsstaat zu organisieren. Das Gedankengut der französischen Revolution schlug sich dabei bald in einer Auflösung zahlreicher kirchlicher Einrichtungen nieder. So wurde damals auch das Kloster Mehrerau aufgehoben, seine Kirche abgebrochen und das Material für den Bau des Lindauer Hafens verwendet. Der ungeliebte bayerische Reformeifer brachte aber auch eine Modernisierung staatlicher Strukturen und zahlreiche Verbesserungen, vor allem im Sozial- und Bildungswesen.
Hätte Bayern nach dem Scheitern Napoleons Vorarlberg nicht zurückgegeben, wären wir heute wahrscheinlich Landkreise im Regierungsbezirk Schwaben. Hinsichtlich der Leistungsfähigkeit der Verwaltung wäre für die Bürger wohl kein Unterschied feststellbar und statt des Landtags hätten wir Kreistage. Dass diese in Deutschland nur Verwaltungs- und keine Gesetzgebungsaufgaben haben, wäre natürlich schon ein deutlicher Verlust von Eigenständigkeit. Aber wenn die Ausdünnung der Landesgesetzgebung in Österreich so weitergeht wie bisher und selbst der Bundespräsident den Einfluss der Länder zurückdrängen will, wird der Unterschied unserer Landtage zu den bayerischen Bezirks- und Kreistagen immer geringer werden.
juergen.weiss@vorarlbergernachrichten.at
Jürgen Weiss vertrat das Land als Mitglied des Bundesrates zwanzig Jahre
lang in Wien und gehörte von 1991 bis 1994 der Bundesregierung an.
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