Schriftliche Testamentsurteile lassen noch auf sich warten

Die Schuldsprüche vom 25. Juli am LG Salzburg sind noch nicht zu Papier gebracht.
Salzburg, Bregenz. Am 25. Juli sprach Richterin Christina Rott (33) am Landesgericht Salzburg beim zweiten Verfahren des Erstgerichts die Urteile über die fünf Angeklagten. Mit Ausnahme der ehemaligen Landesgerichts-Vizepräsidentin Kornelia Ratz (51) wurde dabei die Strafhöhe bei vier Beschuldigten zum Teil beträchtlich heruntergesetzt. Ratz bekam zwei Monate mehr: 32 Monate statt 30 Monate im Erstverfahren, zehn Monate davon unbedingt. Doch fix ist noch nix. Weil die Urteile in schriftlicher Form noch nicht zugestellt wurden.
Verständnis
Während die Staatsanwaltschaft ursprünglich davon ausging, dass die schriftlichen Urteile Ende September bzw. Anfang Oktober zugestellt würden, dauert dies jetzt doch um einiges länger.
Für einige der im Prozess tätigen Anwälte ist das lange Warten auf die schriftlichen Urteile keine allzu große Überraschung. „Ich finde die Wartezeit nicht übertrieben“, sagt Klaus Grubhofer (67), Anwalt des Hauptangeklagten Jürgen H. (50). Das Urteil gegen den ehemaligen Geschäftsstellenleiter am Bezirksgericht Dornbirn, das von sieben Jahren auf sechs Jahre heruntergesetzt wurde, ist zwischenzeitlich auch schon rechtskräftig. „Die Begründungen müssen sehr ausführlich ausgeführt werden. Das Urteil soll ja schließlich auch beim OGH halten, falls es dort nach einer Beeinspruchung landet“, sieht Grubhofer eine zwingende Logik in der langen Dauer bis zur Zustellung.
Urteil soll halten
Auch für German Bertsch ist das lange Warten auf das Urteil in schriftlicher Form keinerlei Überraschung. „Dies ist völlig normal“, schlägt Bertsch (51), Verteidiger von Walter M. (75), in dieselbe Kerbe wie sein Anwaltskollege Grubhofer. Nicht nur die Anwälte vertreten zudem die Meinung, dass Richterin Rott, die den Prozess wie auch ihr Vorgänger Andreas Posch souverän leitete, bei der schriftlichen Ausfertigung ganz besondere Genauigkeit an den Tag legt und jedes Wort abwägt. Sie will unbedingt vermeiden, dass das Urteil vom OGH womöglich wieder in bestimmten Punkten gekippt wird.
Jürgen H. arbeitet
Richterin Ratz hat durch ihren Anwalt Bertram Grass (67) unmittelbar nach der Urteilsverkündung Rechtsmittel angemeldet. Ob sie das auch nach der schriftlichen Zustellung des Urteils aufrechterhält, ist eine der spannenden Fragen des Mammut-Prozesses. Jürgen H. hat sein Urteil von sechs Jahren jedenfalls akzeptiert. Er hofft nun auf Gewährung der Halbstrafe. Da Jürgen H. schon insgesamt 26 Monate abgesessen hat, verbliebe als Rest weniger als ein Jahr. „In diesem Fall könnte er eine Fußfessel beantragen. Das wäre in seinem Fall wohl auch zu rechtfertigen“, ist Klaus Grubhofer überzeugt. Der Anwalt, der Jürgen H. auch privat sehr viel geholfen hat, konnte seinem Mandanten sogar einen Job vermitteln. „Jürgen H. befindet sich in einem Vollzeit-Beschäftigungsverhältnis und arbeitet nach besten Kräften.“
Urteile vom 25. Juli
» Kornelia Ratz, 51: 32 Monate Haft, davon zehn Monate unbedingt wegen Beteiligung am Amtsmissbrauch und Beteiligung an Urkundenfälschung.
» Jürgen H., 50: Sechs Jahre unbedingte Haft wegen Schwerer Betrug, Amtsmissbrauch, Urkundenfälschung.
» Peter H., 50: Drei Jahre Haft, davon zehn Monate unbedingt wegen Schwerer Betrug und Beteiligung am Amtsmissbrauch.
» Kurt T., 51: Zwei Jahre und acht Monate Haft, davon zehn Monate unbedingt wegen Amtsmissbrauch und Fälschung besonders geschützter Urkunden.
» Walter M., 75: 21 Monate Haft bedingt wegen Schwerer Betrug und Beteiligung am Amtsmissbrauch.