Jürgen Weiss

Kommentar

Jürgen Weiss

Gleiche und Gleichere

Vorarlberg / 27.10.2014 • 19:46 Uhr

Obwohl die SPÖ bei der Landtagswahl unter die Zehn-Prozent-Marke fiel, konnte sie einen kleinen Erfolg feiern: Der von drei Mandaten abhängende Status eines Landtagsklubs blieb erhalten. Für die Neos war es trotz des souveränen ersten Einzugs in einen Landtag ein Wermutstropfen, mit zwei Abgeordneten dieses Ziel verfehlt zu haben. Was ist an dieser ominösen Zahl von mindestens drei Abgeordneten so wichtig?

Ein einzelner Abgeordneter kann zwar seiner Kontrollfunktion durch parlamentarische Anfragen nachkommen und gelegentlich das Thema für eine aktuelle Stunde vorgeben. Die Einbringung von selbstständigen Anträgen als Teil der Gesetzgebungsfunktion setzt aber bereits zwei Abgeordnete voraus. Bei den Ausschüssen ist es schon etwas komplizierter: Jede Partei hat zwar einen Sitz im Europaausschuss, für den Volksanwaltschaftsausschuss benötigt es drei Abgeordnete und bei den anderen Ausschüssen hängt das von deren Größe ab, unter drei Abgeordneten geht sich das in der Praxis aber schwer aus.

Damit kommen wir in den Bereich, wo selbst zwei Abgeordnete ausgebremst sind. Für das Verlangen auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses braucht es drei Abgeordnete, ebenso für die Mitwirkung im erweiterten Landtagspräsidium. Die Einberufung einer Landtagssitzung setzt sogar neun Abgeordnete voraus, das bringt derzeit neben der ÖVP nur die FPÖ auf die Waagschale.

Der entscheidende Unterschied liegt aber auf einem anderen Gebiet. Wer in den Landtag einzieht, hat zwar Anspruch auf anteilige Parteienförderung, aber nur in dem Ausmaß, das nach Auszahlung eines Sockelbetrags für die Parteien mit mehr als drei Abgeordneten übrig bleibt. Die wesentlichen Vorteile (Büro- und Besprechungsräume mit entsprechender Ausstattung, Klubförderung, Recht auf spätere Übernahme des Klubdirektors in den Landesdienst, wesentlich höherer Bezug eines Klubobmannes) sind Landtagsklubs mit mindestens drei Abgeordneten vorbehalten. Zwei Abgeordnete erhalten gerade einmal 15 Prozent der Klubförderung von drei Abgeordneten und (eher im Gnadenweg als aufgrund eines Rechtsanspruchs) ein beheiztes Zimmer im Landhaus. Einen erheblichen Teil der benötigten Ressourcen für ihre Arbeit müssen sie also selbst bezahlen. Das ist ein willkürlich anmutender Unterschied zwischen gerade noch drei und bloß zwei Abgeordneten, durch den die Arbeitsmöglichkeiten stark eingeschränkt sind. In mehreren anderen Bundesländern genügen übrigens zwei Abgeordnete für den Klubstatus. Angesichts dieser Hürden müssen sich die beiden Neos-Vertreterinnen doppelt anstrengen, um mit ihren Kolleginnen und Kollegen der anderen Fraktionen mithalten zu können.

juergen.weiss@vorarlbergernachrichten.at
Jürgen Weiss vertrat das Land als Mitglied des Bundesrates zwanzig Jahre
lang in Wien und gehörte von 1991 bis 1994 der Bundesregierung an.
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