Verstärkte Transparenz
Im Görtschitztal in Kärnten ist es durch unsachgemäße Verbrennung von Abfall in einem Zementwerk zu einer massiven Umweltbelastung gekommen. Das Unternehmen hat gegen behördliche Auflagen verstoßen. Die katastrophale Nicht-Informationspolitik der zuständigen Behörden hat zu beträchtlichem Unmut und großer Verunsicherung in der Bevölkerung geführt. Zwar soll nach den neuesten Einschätzungen der Experten die Gesundheitsgefährdung für die Menschen weniger dramatisch sein als ursprünglich befürchtet, aber wer vertraut ihnen noch?
Der Vorfall ist ein Lehrstück für behördliche Abläufe, die in der Wissenschaft als „organisierte Unverantwortlichkeit“ bezeichnet werden. Damit ist gemeint, dass jedes Behördenorgan nur seine Aufgabe erledigt, ohne auf das Gesamtinteresse zu achten. Für die Genehmigung der Anlage waren verschiedene Behörden zuständig, für die Durchführung der Messungen wiederum andere Stellen. Im Hin und Her zwischen den verschiedenen Beteiligten, die alle nur das erledigt haben, was ihnen aufgetragen worden war, ist offenbar auf das Wichtigste, nämlich die Information der Bevölkerung, vergessen worden.
Man musste nicht lange warten, bis die Vorschläge kamen, wie in Zukunft solche Vorfälle verhindert werden sollten: Es benötige eine zentrale Stelle, die für die Information der Bevölkerung verantwortlich sei, sowie ein bundesweite Vereinheitlichung des Anlagenrechts.
Richtig ist, dass die Zuständigkeiten bei einer Behörde konzentriert sein sollten, allerdings nicht in Wien, sondern bei der jeweiligen Bezirkshauptmannschaft. Diesem schon alten Vorschlag der Länder wurde vom Bundesgesetzgeber bisher nie entsprochen: Man befürchtete, dass die Bezirkshauptmannschaften mit den technisch komplizierten Verfahren in der Abfallwirtschaft überfordert wären.
Richtig ist auch, dass die Antwort auf das Informationsdesaster verstärkte Transparenz sein muss: Auch dazu braucht es keine neue Zentralbürokratie. Vielmehr muss es Aufgabe der Behörden vor Ort sein, für Information zu sorgen und Messdaten mit verständlicher Erläuterung im Internet zugänglich zu machen. Darauf sollte der Bund, dem in Gewerbeangelegenheiten das oberste Steuerungsrecht zukommt, hinwirken, und nicht auf den Aufbau neuer Bürokratie.
peter.bussjaeger@vorarlbergernachrichten.at
Peter Bußjäger ist Direktor des Instituts für Föderalismus
und Universitätsprofessor in Innsbruck.
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