Das vergessene Papier

Beschwerde von Bordellbetreiber Hahn kam erst kürzlich beim Verwaltungsgericht an.
Hohenems. „Dies ist in der Tat sehr unüblich.“ Der Präsident des seit einem Jahr existierenden Verwaltungsgerichts Vorarlberg, Nikolaus Brandtner (43), zeigt sich verwundert. Und zwar darüber, dass eine Bescheidbeschwerde aus dem Büro seines Cousins Andreas Brandtner & Sanjay Doshi erst am 29. Dezember des Vorjahres in seinem Gericht einlangte. Es geht um die Bordellpläne in Hohenems. Der Antrag auf Genehmigung zur Errichtung eines Bordells wurde von der Berufungskommission der Stadt Hohenems im Juni des Vorjahres einmal mehr zurückgewiesen. Woraufhin Antragsteller Hermann Hahn (56) zusammen mit seinem Anwalt Sanjay Doshi (37) eine neuerliche Bescheidbeschwerde verfasste.
Verwundert
Diese hätte via Behörde (Stadt Hohenems) umgehend an das seit Anfang 2014 in Betrieb befindliche Vorarlberger Verwaltungsgericht gehen sollen. Hätte. „Wir haben immer nur gewartet und uns gewundert, warum wir nie etwas hören“, wundert Hermann Hahn sich noch heute. Dass die Beschwerde letztlich erst nach einem halben Jahr zur Entscheidung an das neugeschaffene Verwaltungsgericht ging, konnten sich weder Hahn noch sein Rechtsberater Doshi vorstellen. Seit Mai 2011 bastelt der Bürserberger an seinem Plan, an der Peripherie von Hohenems das erste Bordell Vorarlbergs zu errichten. Jetzt kann es weitere sechs Monate dauern, bis in dieser Causa eine dann wohl endgültige Entscheidung fällt.
Die Stadt ist bekanntlich strikt gegen die Errichtung eines Bordells auf ihrem Stadtgebiet.
„Keine Strategie“
Dass das Nichtabschicken der Beschwerde Strategie war, dementiert der Hohenemser Bürgermeister Richard Amann (58) entschieden. „Das stimmt nicht. Im Gegenteil. Mir ist das gar nicht recht, wenn Dinge so lange liegenbleiben und nicht einer Erledigung zugeführt werden.“ Jurist Markus Pinggera habe eine Begründung dazugeschrieben, bevor er das Papier an das Verwaltungsgericht nach Bregenz schicken wollte. „Und dann ist das Ganze einfach liegen- geblieben“, bedauert der Bürgermeister. Laut dem Verwaltungsgerichts-Präsidenten Nikolaus Brandtner hätte der Beschwerdeführer sich durchaus informieren können „und auch eine Säumnisbeschwerde einreichen. Das hat er nicht getan“. Wie lange die Beschwerde nun am Verwaltungsgericht bearbeitet wird, will Brandtner nicht beurteilen.
Optimistisch
Beschwerdeführer Hermann Hahn will sich durch die lange Zeitspanne bis zur endgültigen Klärung der Angelegenheit jedenfalls nicht zermürben lassen. „Ich stehe nach wie vor Gewehr bei Fuß. Es gibt keinen Grund, ein Bordell in Vorarlberg zu verbieten. Ich bin nach wie vor guter Dinge, dass die Entscheidung für mich letztlich positiv ausfallen wird.“

Chronologie
3. Mai 2011: Hermann Hahn sucht in der Stadt Hohenems um die Genehmigung zur Errichtung eines Bordells an.
19. März 2012: Der Antrag des Beschwerdeführers wird von der Stadt abgewiesen. Hahn legt Berufung ein.
8. Juni 2012: Die Berufungskommission der Stadt weist die Berufung ab. Hahn erhebt das Rechtsmittel der Vorstellung. Er erhält von der BH Dornbirn einen abschlägigen Bescheid. Hahn wendet sich an den Verfassungsgerichtshof.
1. Oktober 2013: Der Verfassungsgerichtshof hebt den Bescheid der BH Dornbirn auf.
16. Juni 2014: Die Berufungskommission der Stadt Hohenems weist die neuerliche Berufung von Hermann Hahn ab. Der Antragsteller legt Beschwerde ein. Diese liegt nun beim Vorarlberger Verwaltungsgericht.