Ausnahme bestätigte Regel: Diesmal Schnaps statt Bier

Betrunkener zerschmetterte Fenster mit einem Pflasterstein. 800 Euro Strafe.
Dornbirn. Für gewöhnlich neigt der 41-jährige, bis zum Existenzminimum gepfändete Frühpensionist mehr zur beliebten Mixtur von Hopfen und Malz. Doch umständehalber stand eines schönen Tages Härteres auf der Getränkekarte: „Es war auf einem jugoslawischen Geburtstagsfest“, begründet er vor der vernehmenden Richteramtsanwärterin Sarah Maria Haugeneder am Bezirksgericht Dornbirn, „und da gab es eben vor allem Schnaps.“ Und der Slivowitz floss in rauen Mengen, verwirrte den benebelten Geist des Vorarlbergers, erweckte Aggressionen in ihm und ließ ihn schließlich zu einem Pflasterstein greifen.
Damit nahm er eine Fensterscheibe ins Visier und warf den Stein ins Glas, dass es nur so splitterte.
Erinnerungslücken
Das ist zunächst alles, woran er sich vor Gericht noch erinnern kann. Und deshalb: „Ich bekenne mich voll und ganz schuldig. Was sonst an diesem Tag geschah, weiß ich beim besten Willen nicht mehr. Außer dass plötzlich ein paar Polizisten auf mir gelegen sind. Ich habe gar keine Ahnung, wie ich überhaupt den Stein schleudern konnte. War einfach etwas durcheinander.“ Ach ja, noch etwas kommt ihm in den Sinn: „Als ich später nach Hause ging, stürzte ich auf die Straße und schlug mir dabei ein paar Zähne aus.“
„Oje, oje“, tönt es da vom Richterpult.
Großzügiger Lokalbetreiber
Der Lokalbetreiber erscheint als Zeuge. Sein Erinnerungsvermögen ist tadellos. „Er tat mir leid. Er war völlig durcheinander und hat geweint. Ich sagte ihm, er soll das Ganze einfach vergessen.“
Sehr großzügig von diesem Gastronomen, hatte der Steinwurf doch einen Schaden von 2100 Euro angerichtet.
„Aber den hat die Versicherung beglichen“, tröstet er den Beschuldigten, „es ist alles in Ordnung.“
An einer Strafe wegen Sachbeschädigung kommt der 41-Jährige allerdings nicht vorbei. Richter Frank Plasinger verkündet das Urteil. Zweihundert Tagessätze zu je vier Euro. „Nehmen Sie das Urteil an?“, fragt er den Angeklagten. Der erwidert: „Das passt, das kann ich Ihnen gleich sagen. Aber ich bin momentan noch mit einer anderen Strafe vom Landesgericht
Feldkirch dran.“
Der Richter gewährt dem Verurteilten Ratenzahlung und Aufschub. „Aber zahlen Sie fünfzig Euro monatlich, denn bei einem zweimaligen Versäumnis wird die ganze Strafe fällig“, gibt er ihm noch auf den Weg.