Peter Bußjäger

Kommentar

Peter Bußjäger

Neue Verfassung?

Vorarlberg / 29.01.2015 • 19:37 Uhr

Vor genau zehn Jahren, am 31. Jänner 2005, beendete der sogenannte Österreich-Konvent mit der Übergabe des von Präsident Franz Fiedler verfassten Schlussberichts an die Bundesregierung seine Tätigkeit. An das Jubiläum wird die Bundesregierung vermutlich nicht erinnern. Sie müsste sich dann nämlich der Frage stellen, was mit den zahlreichen im Konvent beratenen Vorschlägen zur Verfassungs- und Verwaltungsreform geschehen ist.

Das ist schade, denn die Bilanz würde gar nicht so schlecht ausfallen. In den vergangenen zehn Jahren wurde die österreichische Bundesverfassung in verschiedenen Punkten modernisiert, insbesondere was die Verwaltungsgerichtsbarkeit, die Einführung der Briefwahl, die Verwaltungsorganisation oder die Gemeindezusammenarbeit betrifft.

Allerdings sind diese kleinen Erfolge in der Öffentlichkeit so gut wie nicht wahrgenommen worden, woran die Politik freilich auch selbst schuld ist: Schließlich waren der Bevölkerung nicht nur eine neue Verfassung, sondern auch Milliarden an Einsparungen versprochen worden, die dann ausblieben. Der Österreich-Konvent ist ein schönes Beispiel dafür, wie die Politik an zu großen Versprechungen scheitern kann!

Die wichtigste Erkenntnis aus dem Österreich-Konvent ist aber eine ganz andere: Österreich braucht keine neue Verfassung. Die Bundesverfassung aus dem Jahre 1920, deren 100-jähriges Bestehen wir in nicht allzu ferner Zeit feiern werden, hat sich im Grunde bestens bewährt. Österreich hat eine der stabilsten Demokratien der Welt, Justiz und Verwaltung arbeiten zwar etwas schwerfällig, müssen jedoch den Vergleich mit anderen Staaten trotzdem nicht scheuen. Nicht zuletzt deshalb zählt Österreich zu den reichsten Ländern der Welt.

Für die Unzulänglichkeiten in unserem Staat, wie etwa schleppende behördliche Verfahren, bürokratische Vorschriften, ineffiziente Subventionen oder Reformnotwendigkeiten im Pensionssystem, ist die Verfassung ebenso wenig verantwortlich wie für das politische Personal, das die Geschicke des Staates leitet. Eine verantwortungsbewusste Politik in Bund und Ländern muss Gesetze deregulieren und die Staatsausgaben einbremsen. Die Verfassung darf sie ruhig 100 Jahre alt werden lassen.

Die Bundesverfassung aus dem Jahre 1920 hat sich im Grunde bestens bewährt.

peter.bussjaeger@vorarlbergernachrichten.at
Peter Bußjäger ist Direktor des Instituts für Föderalismus
und Universitätsprofessor in Innsbruck.