Luxuspension und Heta-Haftungen

Im Landtag geht es den Luxuspensionen an den Kragen. ÖVP macht Hypo zum Thema.
BREGENZ. Geld regiert die Welt, auch heute, Mittwoch, den Vorarlberger Landtag. Gleich zu Beginn um 9 Uhr strahlt das Debakel der Kärntner Hypo in den Landtagssaal. Wenig später dürfen sich Luxuspensionäre ein wenig ärgern. Das Land beschließt die vom Bund vorgegebenen Maßnahmen zu den Sonderpensionen. Demnächst sollen aktuelle und zukünftige Pensionisten im Landesdienst einen größeren Anteil abgeben. Während die zuständige Landesrätin Bernadette Mennel (ÖVP) den Vorschlag lobt, kritisieren die Neos. Dennoch zogen sie ihren Gegenvorschlag zurück.
Wer über Pensionen spricht, wird mit sperrigen Begriffen konfrontiert: Höchstbeitragsgrundlage (HBGL) und Pensionssicherungsbeiträge zum Beispiel. Als HBGL wird die Einkommensschwelle bezeichnet, oberhalb derer das Einkommen beitragsfrei bleibt. Derzeit sind das 4650 Euro. Pensionsicherungsbeitrag ist ein anderes Wort für eine Art zusätzlicher Steuer, die allerdings dem auszahlenden Rechtsträger (zum Beispiel dem Land Vorarlberg) direkt zugutekommt. Diese Abgabe beträgt bei Beamten 3,3 Prozent und wird nun bei Sonderpensionen erhöht. Also bei Landesbediensteten, die über der HBGL verdienen. In dieses neue Gesetz fallen Betriebe wie illwerke vkw, Hypo Bank, Krankenhaus-Betriebsgesellschaft, VOGEWOSI und das medizinische Zentrallabor. Auch die Landwirtschaftskammer betrifft es. Eine parlamentarische Anfrage der damaligen Oppositionspolitikerin und jetzigen Landesrätin Katharina Wiesflecker (Grüne) vergangenen Sommer ergab, dass in jener Kammer nur ein Pensionsempfänger über der HBGL von damals 4530 Euro liegt.
Bis zu 25 Prozent zurück
Das wird auch zukünftig möglich sein. Für neue Beträge soll die Obergrenze bei der Doppelten HBGL liegen, also bei 9300 Euro. Wer aktuell in einem Arbeitsverhältnis steckt, bekommt einen Pensionssicherungsbeitrag aufgebrummt. Bedienstete, die im Bereich zwischen 100 und 200 Prozent der HBGL erhalten, müssen auf zehn Prozent der Überbezahlung verzichten. Für Arbeitnehmer, die im Ruhestand das Doppelte bis Dreifache erwartet, also zwischen 9300 bis 13.850 Euro, müssen 20 Prozent wieder abgeben. Wer sich auf über 300 Prozent der HBGL freuen darf, hat immerhin mit einem Abzug von 25 Prozent zu rechnen. In Vorarlberg existiert laut der vorhin zitierten Anfragebeantwortung allerdings kein solcher Pensionsempfänger.
Die zuständige Landesrätin Bernadette Mennel freut sich, auch von anderer Seite zustimmende Worte erhalten zu haben: „Auch der Rechnungshof hat uns für diesen Gesetzesentwurf gelobt.“ Doch Kritik aus Wien gibt es ebenfalls, in Person des Neos-Nationalratsabgeordneten Gerald Loacker: „Damit begeht das Land Vorarlberg dieselbe Sauerei wie der Bund. Es werden weiterhin Luxuspensionen zulässig sein.“ Seine Fraktion hat deswegen einen Antrag eingebracht, das Gesetz auf Landesebene noch zu verschärfen. Mennel lehnte ab: „Beamte müssen eh schon 3,3 Prozent abgeben und bekommen keine Abfindung. Im unteren Segment zahlen sie mehr als andere.“ Der aktuelle Gesetzesentwurf wurde dann auch im Ausschuss einstimmig angenommen. Die Neos waren zwar nicht stimmberechtigt, haben ihren Antrag aber noch vor der Landtagssitzung wieder zurückgezogen.
„Heta und kein Ende“
Ein auch für Vorarlberg unangenehmes Thema bringt die Landesregierung selbst aufs Tapet: die möglichen fälligen Haftungen für die Heta, die Abbaugesellschaft der Kärntner Hypo Alpe Adria. Im schlimmsten Fall könnte diese Gesellschaft Vorarlberg bis zu 150 Millionen Euro kosten. Die Aktuelle Stunde, die den Landtags-Sitzungstag um neun Uhr eröffnen wird, hat die ÖVP auf den Namen „Heta und kein Ende – welche Folgen hat das Schulden-Moratorium für Vorarlberg“ getauft.
Beamte zahlen im unteren Segment mehr als andere.
Bernadette Mennel
Landtag Live-Stream
www.vol.at