Peter Bußjäger

Kommentar

Peter Bußjäger

Staatliche Anwälte

Vorarlberg / 09.04.2015 • 22:11 Uhr

Eine zentrale Frage jeder Verwaltungsreform ist, aus welchen Aufgaben sich der Staat zurückziehen kann, um damit seine Aufwände zu reduzieren. Die vormals öffentlichen Aufgaben werden dann von der privaten Wirtschaft erfüllt. Diese sogenannte Privatisierung ist allerdings ideologisch umstritten, weil viele damit den Abbau sozialer Standards und der öffentlichen Daseinsvorsorge verbinden.

In vielen Fällen würden die Bürger durch eine solche Privatisierung allerdings keinerlei Nachteile erfahren: Ein schönes Beispiel dafür ist die so bezeichnete Finanzprokuratur. Sie ist gleichsam die Anwaltskanzlei der Republik Österreich. Der Staat hat bekanntlich viele Prozesse zu führen und benötigt eine Vertretung vor Gericht. Die Finanzprokuratur hat ein vom Gesetz eingeräumtes Monopol auf diese Vertretung und beschäftigt einige Dutzend staatlich bezahlte Anwälte.

Auf ihrer Homepage verweist die Einrichtung stolz auf ihre mehrere Hundert Jahre alte Geschichte. Und da beginnt das Problem: Weil es offenbar schon immer so war, dass der Staat eine eigene Anwaltskanzlei besitzt, wird auch kein Gedanke daran verschwendet, ob diese Einrichtung weiterhin benötigt wird.

Es gibt in Österreich Tausende private Anwälte. Auch das Land Vorarlberg beauftragt, wenn es Gerichtsprozesse zu führen hat, einen privaten Rechtsanwalt. Die Republik hingegen glaubt offenbar, dass es besser sei, eine riesige staatliche Kanzlei exklusiv mit der Vertretung in Gerichtssachen zu beschäftigen.

Ohne die sicher qualitätsvolle Arbeit der Juristen in der Finanzprokuratur geringzuschätzen: Wahrscheinlich würde sich der Staat mit der Auflösung dieser Einrichtung und der Beauftragung privater Rechtsanwälte an ihrer Stelle viel Geld ersparen. Die Effizienz der Finanzprokuratur lässt sich jedenfalls hinterfragen. Es ist wohl nicht sinnvoll, dass der Staat mit seinen eigenen steuerfinanzierten Einrichtungen Private, die diese Steuern zahlen müssen, konkurrenziert.

Ein schönes ­Beispiel dafür ist die so bezeichnete Finanzprokuratur.

peter.bussjaeger@vorarlbergernachrichten.at
Peter Bußjäger ist Direktor des Instituts für Föderalismus
und Universitätsprofessor in Innsbruck.