Peter Bußjäger

Kommentar

Peter Bußjäger

Fall Kärnten

Vorarlberg / 29.04.2015 • 21:07 Uhr

Der Fall Kärnten erregt international Aufsehen. Es ist in der EU einzigartig, dass eine Gebietskörperschaft dieser Größenordnung vor der Zahlungsunfähigkeit steht. Das Land hat auf dem Finanzmarkt keine Möglichkeiten, sich zu vernünftigen Konditionen zu finanzieren. Der einzige verbleibende Geldgeber ist der Bund, der von ihm aufgenommene Kredite an Kärnten weitergeben kann.

Es ist verständlich, dass der Bund für dieses Geld, erforderlich sind über 340 Millionen Euro, besondere Garantien verlangt. Es würde auch nicht überraschen, wenn er die Situation Kärntens dazu nützen würde, Macht auszuüben. Immerhin aber dürfte den Kärntnern im Unterschied zu Griechenland eine Troika oder ein Staatskommissär, der die laufende Tätigkeit der Landesregierung überwacht, erspart bleiben. Das Land leidet im Übrigen zwar unter Strukturschwächen, hat aber eine solide Verwaltung. Außerdem sitzt Kärnten noch immer auf einem gut dotierten Zukunftsfonds in der Höhe von 500 Millionen Euro und verfügt über diverse Anteile an Landesgesellschaften. Damit sollte sich eigentlich kurzfristige Liquidität sicherstellen lassen.

Die alles entscheidende Frage wird jedoch sein, in welchem Ausmaß die Landeshaftungen schlagend werden. Eine Schuldenlast von zehn Milliarden Euro, für die das Land haftet, könnte Kärnten auch mit größten Anstrengungen nicht bewältigen. Wie in diesem schlimmsten denkbaren Fall vorzugehen sein würde, weiß derzeit im Grunde niemand.

Es gibt aber auch etwas Positives: Spätestens jetzt wissen Länder und Gemeinden in Österreich, was ihnen in einem vergleichbaren Fall blühen würde. Ein Land, das seine Finanzen nicht mehr im Griff hat, schafft sich nämlich praktisch selbst ab, indem der Bund die Einnahmen und Ausgaben des Landes kontrolliert. Eine weitere Chance ist, dass nunmehr erstmals in Österreich ernsthaft über eine Steuerhoheit der Länder diskutiert wird. Wenn die Länder zu einem guten Teil selbst für die Finanzierung ihrer Ausgaben zuständig sind, wird insgesamt auch verantwortungsvoller mit Steuergeld umgegangen und die Effizienz des Staatswesens gefördert.

Es ist verständlich, dass der Bund für dieses Geld besondere Garantien verlangt.

peter.bussjaeger@vorarlbergernachrichten.at
Peter Bußjäger ist Direktor des Instituts für Föderalismus
und Universitätsprofessor in Innsbruck.