Niederlage für Bordell-Werber

Vorarlberg / 13.07.2015 • 19:56 Uhr
Bordell in Vorarlberg: Das Verwaltungsgericht bestätigte abschlägigen Bescheid der Stadt Hohenems.   Foto: VN/Paulitsch
Bordell in Vorarlberg: Das Verwaltungsgericht bestätigte abschlägigen Bescheid der Stadt Hohenems.  Foto: VN/Paulitsch

Verwaltungsgericht wies Beschwerde zurück. Freudenhaus aber noch nicht vom Tisch.

Bregenz. Juristische Niederlage für den Bürserberger Bordell-Antragsteller Hermann Hahn (57) und dessen Anwalt Sanjay Doshi (38). Das Vorarlberger Verwaltungsgericht unter dem Vorsitz von Richter Dr. Wilfried Schneider wies die Beschwerde Hahns gegen die Entscheidung der Berufungskommission der Stadt Hohenems zurück. Diese hatte den Antrag des Bewerbers vor einem Jahr mit der Begründung abgelehnt, die rechtlichen Voraussetzungen zur Genehmigung eines Bordells seien nicht gegeben. Ein Freudenhaus könne illegale Prostitution in der Stadt gar nicht einschränken, weil es keine gebe.

Polizist entscheidend

In seiner Begründung stützte sich Richter Schneider vor allem auf die Aussagen des Polizisten Mario Breuss (37) in der Verhandlung vom 21. Mai dieses Jahres. Dieser hatte angegeben, es sei bei den Ermittlungen in der Stadt keine illegale Prostitution feststellbar gewesen.

Ferner betonte der Richter in seiner Begründung, die in Kontaktanzeigen angegebenen Telefonnummern seien nicht zweifelsfrei dem Stadtgebiet Hohenems zuzuordnen. Auch Inserate, in denen unter anderem von Hohen­ems die Rede sei, ließen nicht zwingend den Schluss zu, dass gerade dort Wohnungsprostitution ausgeübt wird. Schließlich kann auch infolge der bloßen Schaltung eines derartigen Inserates in einem Printmedium allein – unter Hinweis auf die Angaben des Zeugen Breuss – nicht zwingend davon gesprochen werden, dass es sich hierbei um eine Störung iSD §5 Sittenpolizeigesetz handelt, argumentiert der Richter.

Stadt zufrieden

Erfreut über die Entscheidung zeigt man sich in der Stadt Hohenems. Jurist Markus Pinggera (41), der die Stadt bei der Verhandlung vertrat: „Dieses Urteil ist für Hohenems natürlich ein Erfolg. Es zeigt, dass die bisherige Arbeit der Stadt in dieser Sache gewürdigt wurde und der Bescheid der Beschwerdekommission dem Gesetz entsprach. Wir werden jetzt sehen, wie es weitergeht. Natürlich kann dieses Urteil beeinsprucht werden.“

Genau das werden Hermann Hahn und sein Rechtsanwalt Sanjay Doshi tun. Hahn zeigte sich vom Urteil enttäuscht. „Scheinheiligkeit hoch drei hat gesiegt, um wieder einmal alles zu verhindern“, meinte der Freudenhaus-Werber süffisant. „Die Aussagen des Polizisten bei der Verhandlung waren katastrophal. Es gibt klare Hinweise auf illegale Prostitution auch in Hohenems. Aber das ist vollständig ignoriert worden. Ich kämpfe ganz sicher weiter.“

Es geht weiter

Ins selbe Horn stößt Rechtsanwalt Doshi. „Wir werden alle uns zur Verfügung stehenden Rechtsmittel ergreifen. Das schließt eine Revisionserhebung beim Verwaltungsgerichtshof ebenso ein wie einen weiteren Vorstoß beim Verfassungsgerichtshof.“ Auch nach Ansicht des Hahn-Anwalts stützt sich die Begründung des Urteils ausschließlich auf die Aussage des Polizisten. „Wenn ich abschlägig entscheiden will, dann mache ich das natürlich genau so.“ Das Urteil sei für ihn nicht überraschend, obwohl er die Begründung nicht überzeugend findet. Das Urteil sei Ausdruck des politischen Willens im Land. „Dieser Wille ist bekannt. Ein Bordell wird nicht gewünscht.“ 

Höchstrichter am Zug

Das Urteil kann innert sechs Wochen nach Zustellung beeinsprucht werden. Der Verwaltungsgerichtshof müsste sich im Rahmen einer außerordentlichen Revision mit allfälligen Verfahrensmängeln beschäftigen, der Verfassungsgerichtshof mit der richtigen Auslegung des Gesetzes. Die Verfassungshöchstrichter haben in dieser Causa schon einmal einen Bescheid aufgehoben. Und zwar am ersten Oktober 2013 jenen der Bezirkshauptmannschaft Dornbirn, bei welcher Hermann Hahn zuvor abgeblitzt war.

Insgesamt dauert die Causa Bordell Hohenems bereits über vier Jahre. Den Anfang machte Hermann Hahn am 3. Mai 2011, als er zum ersten Mal um eine Genehmigung für ein Bordell in der Stadt ansuchte.

Scheinheiligkeit hoch drei hat gesiegt. Ich kämpfe weiter.

Hermann Hahn
Niederlage für Bordell-Werber

Chronologie

3. Mai 2011: Hermann Hahn sucht bei der Stadt Hohenems um die Genehmigung zur Errichtung eines Bordells an.

19. März 2012: Der Antrag wird von der Stadt abgewiesen. Hahn legt Berufung ein.

8. Juni 2012: Die Berufungskommission der Stadt weist die Berufung ab. Hahn erhebt das Rechtsmittel der Vorstellung. Er erhält von der BH Dornbirn einen abschlägigen Bescheid. Hahn wendet sich an den Verfassungsgerichtshof.

1. Oktober 2013: Der Verfassungsgerichtshof hebt den Bescheid der BH Dornbirn auf.

16. Juni 2014: Die Berufungskommission der Stadt Hohenems weist die neuerliche Berufung von Hermann Hahn ab. Der Antragsteller legt beim Vorarlberger Verwaltungsgericht Beschwerde ein.

16. Juli 2014: Hahn reicht Beschwerde gegen den Bescheid der Berufungskommission von Hohenems ein.

29. Dezember 2014: Beschwerde langt beim Verwaltungsgericht ein.

13. Juli 2015: Urteil des Vorarlberger Verwaltungsgerichts: Der abschlägige Bescheid der Stadt Hohenems wird bestätigt. Hahn kündigt Berufung an.