Jürgen Weiss

Kommentar

Jürgen Weiss

Amt auf Zeit?

Vorarlberg / 10.08.2015 • 21:01 Uhr

Die Abgeordneten Frank Stronachs mussten bekanntlich einen Ehrenkodex unterschreiben, wonach eine politische Funktion maximal zwei Amtsperioden ausgeübt werden soll. So wie es derzeit aussieht, wird ihnen mangels Wahlerfolgen die Nagelprobe erspart bleiben, ob sie sich tatsächlich daran halten. Neos-Gründer Matthias Strolz gab es in seinem ORF-Sommergespräch etwas billiger. Eine Beschränkung auf zwei Funktionsperioden forderte er lediglich für die Landeshauptleute. Warum das nicht auch für den Bundeskanzler und die Minister sowie für die Abgeordneten und Klubvorsitzenden gelten sollte, ließ er offen.

Die Vergabe politischer Ämter auf Zeit ist ein Wesensmerkmal der Demokratie. Nach Ablauf von meistens vier oder fünf Jahren muss sich ein Politiker wieder einer Wahl stellen, bei der ihm eine weitere Amtszeit verwehrt werden kann. Das Verbot einer zweiten Wiederwahl, wie es Strolz für die Landeshauptleute vorschwebt, ginge weit darüber hinaus. Solche Einschränkungen gibt es zwar für die meisten Staatsoberhäupter, weil man die Entwicklung von Wahlmonarchien verhindern will. Für andere Funktionen ist das gerade noch teilweise in den USA anzutreffen, sonst aber die absolute Ausnahme. In der Schweiz begrenzen lediglich vier Kantone die Amtszeit ihrer Abgeordneten und der Kanton Graubünden seiner Regierungsmitglieder. In ihren Anfangsjahren waren die Grünen von einer Rotation aller Funktionen und kurzen Amtszeiten ganz begeistert, das hat sich aber schon lange gelegt. Peter Pilz gehört dem Nationalrat schon fast dreißig Jahre an und bei uns war Johannes Rauch vor seinem Wechsel in die Landesregierung bereits zehn Jahre Klubobmann. Es hat sich offenbar auch dort gezeigt, dass wirkungsvolle Arbeit ausreichende Kontinuität voraussetzt und die Verfügbarkeit geeigneter Personen stark eingeschränkt ist.

Dass durch Amtszeitbegrenzungen politische Monopole verhindert werden sollen und Blutauffrischung gefördert wird, wäre demgegenüber ein wesentlicher Vorteil. Auch Demokratien sind trotz regelmäßiger Wahlen nicht vor Erstarrung und den Versuchungen der Macht gefeit. Sie böten aber noch andere Möglichkeiten als starre Wiederwahlverbote, die auch tüchtige und bewährte Leute treffen. Dazu gehört ein stärkerer Stellenwert der einzelnen Kandidaten durch wirkliche Persönlichkeitswahlen, der kaum irgendwo so schwach ausgeprägt ist wie bei uns. Und schließlich ließe sich gegen erstarrte politische Macht auch ein besseres Mitspracherecht der Bevölkerung mit Instrumenten der direkten Demokratie einsetzen. Es ist bezeichnend, dass die ohnedies nur zaghaften Reformversuche auf Bundesebene inzwischen wieder sang- und klanglos zu Grabe getragen wurden.

Es ist schade, dass die Reformversuche zu Grabe getragen wurden.

juergen.weiss@vorarlbergernachrichten.at
Jürgen Weiss vertrat das Land als Mitglied des Bundesrates zwanzig Jahre
lang in Wien und gehörte von 1991 bis 1994 der Bundesregierung an.