Nachsitzen
Dass die Wiederholung der Bürgermeisterwahl in Bludenz und Hohenems nicht lange hinausgeschoben wurde, ist erfreulich. Die drei Wochen bis zum 20. Dezember sind für Wahlwerbung mehr als genug. Zudem konnten sich alle beteiligten Parteien monatelang darauf vorbereiten, weil die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs absehbar war. Die Gesetzwidrigkeiten bei der Ausgabe von Wahlkarten waren zu gewichtig, um angesichts der bisherigen Rechtsprechung etwas anderes erwarten zu lassen. Dass das Höchstgericht nichts durchgehen lässt und in Kärnten kürzlich sogar wegen eines beeinflussenden Rundschreibens des Bürgermeisters eine Wahl aufhob, ist für die Aufrechterhaltung demokratischer Standards außerordentlich wichtig.
Bemerkenswert ist, was die Stadt Hohenems in ihrer Stellungnahme an den Verfassungsgerichtshof schrieb: „Das Instrument der Briefwahl weist seine Schwächen auf. Diese sind auch hinlänglich bekannt, weshalb gerade hier ein erhöhtes Augenmerk darauf zu richten ist, eine missbräuchliche Verwendung dieses Instruments hintanzuhalten.“ Dieser späten Erkenntnis ist nichts hinzuzufügen. Es ist tatsächlich so, dass mit der Briefwahl, ja bereits mit dem bei uns üblich gewordenen Ausfüllen des Stimmzettels außerhalb der Wahlzelle, beachtliche Möglichkeiten des Missbrauchs verbunden sind. Bei der letzten Landtagswahl haben bereits 13 Prozent der Wählerinnen und Wähler die Briefwahl genutzt. Von einer Ersatzlösung bei Bettlägerigkeit oder Ortsabwesenheit wurde sie offenkundig zu einer beliebten Alternative für alle, die sich den Gang ins Wahllokal ersparen wollen. In der Schweiz ist die Briefwahl inzwischen eher die Regel als die Ausnahme, Zürich hat bereits drei Viertel Briefwähler, und in Liechtenstein wurden bei der letzten Landtagswahl sogar fast alle Stimmen (96 Prozent) brieflich abgegeben. Bis auf einen einzigen Ausreißer (im Tessin hatte ein geschäftstüchtiger Schlaumeier im Internet für 500 Franken zwei unterschriebene Briefwahlunterlagen mit Blankostimmzetteln angeboten) funktioniert das alles offenkundig problemlos. Ob das bei uns bei einer überwiegenden Briefwahl auch so wäre, sei dahingestellt. Die Strafbarkeit allein ist offenbar keine allzu hohe Hürde, wie auch mehrere Vorfälle in anderen Bundesländern zeigen.
Sowohl in Bludenz als auch in Hohenems gehen die Bürgermeister und ihre bei der Wahlanfechtung erfolgreichen Herausforderer in ein offenes Rennen. Ob und wen die Wählerinnen und Wähler für die Störung ihrer Sonntagsruhe verantwortlich machen, ist eine spannende Frage: Jene, welche die Wahlwiederholung mit der Anfechtung der Stichwahl herbeiführten, oder jene, welche die Verursachung durch gesetzwidrige Schlampereien zu verantworten hatten? Auch wenn der Vergleich hinkt: In der oben erwähnten Kärntner Gemeinde gewann bei der Wiederholungswahl der vom Verfassungsgerichtshof gerügte Bürgermeister.
Bemerkenswert ist, was Hohenems an den Verfassungsgerichtshof schrieb.
juergen.weiss@vorarlbergernachrichten.at
Jürgen Weiss vertrat das Land als Mitglied des Bundesrates zwanzig Jahre
lang in Wien und gehörte von 1991 bis 1994 der Bundesregierung an.
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