Nebenregierung
Der halbjährliche Wechsel im Vorsitz der Landeshauptleutekonferenz ist inzwischen fast schon zu einer Art kleinem Staatszeremoniell geworden. In Deutschland und in der Schweiz wird um einen solchen Vorsitzwechsel nicht viel Aufhebens gemacht. Der Anlass führt ebenso regelmäßig zu Diskussionen darüber, dass dieses Gremium gar keine Rechtsgrundlage habe und sich die Landeshauptleute sozusagen der Amtsanmaßung schuldig machten. Nicht selten kommt solche Kritik aus den Reihen von Nationalratsabgeordneten, die in der LH-Konferenz eine unzulässige Nebenregierung sehen, die sich überdies der parlamentarischen Kontrolle entziehe.
Tatsächlich wurde die LH-Konferenz vom Nationalrat selbst in zwölf Bundesgesetzen verankert, teilweise sogar im Verfassungsrang. Meistens handelt es sich um die Nominierung von Ländervertretern in Beiräte und ähnliche Gremien, aber auch um Fragen eines guten Zusammenwirkens von Bund und Ländern. Richtig ist, dass ihre Zusammensetzung und Arbeitsweise nicht in der Bundesverfassung geregelt ist, sondern auf Übereinstimmung aller Länder beruht. Und was die Vertreter des Landes in solchen Konferenzen tun, unterliegt sehr wohl einer parlamentarischen Kontrolle, aber eben durch die Landtage. Offensichtlich wird teilweise die Meinung vertreten, ohne Zustimmung des Bundes dürfte so etwas gar nicht geschehen. Dabei tun die Länder nichts anderes, als ihre Interessen untereinander abzustimmen und gegenüber der Bundesregierung zu bündeln. Ähnliches tun übrigens auch der Gemeindebund und der Städtebund.
Das bietet auch für den Bund Vorteile, weil er es mit wenigen Verhandlungspartnern und koordinierten Standpunkten zu tun hat. Nicht zuletzt auch deshalb machen Bundesminister(innen) zur Beratung aktueller Themen lieber Besuche bei Tagungen der LH-Konferenz, anstatt durch alle neun Landeshauptstädte zu touren.
Gelegentlich kommt auch der Vorschlag, dieses Gremium mit dem Bundesrat zu verschmelzen und diesen damit wirksamer zu machen. Die Landeshauptleute im Bundesrat zu verankern, wäre tatsächlich sinnvoll – zumal man in Deutschland sehen kann, dass es gut funktioniert und die Länder stärkt. Nachdem aber Einfluss in der Bundesgesetzgebung und Koordinierung der Länder in ihren eigenen Angelegenheiten zwei paar Schuhe sind, gibt es in Deutschland neben dem Bundesrat natürlich auch noch eine Konferenz der Ministerpräsidenten. Unsere Landeshauptleutekonferenz gehört wie so vieles anderes in Österreich zu den Konstruktionen, die ohne großes theoretisches Konzept ganz pragmatisch Lösungsnotwendigkeiten folgen. Dass es am grünen Tisch möglicherweise etwas Besseres gäbe, heißt noch lange nicht, dass das Bestehende schlecht wäre.
Dass es am grünen Tisch möglicherweise etwas Besseres gäbe, heißt noch lange nicht, dass das Bestehende schlecht wäre.
juergen.weiss@vorarlbergernachrichten.at
Jürgen Weiss vertrat das Land als Mitglied des Bundesrates zwanzig Jahre
lang in Wien und gehörte von 1991 bis 1994 der Bundesregierung an.
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