Peter Bußjäger

Kommentar

Peter Bußjäger

Verhöhnung

Vorarlberg / 18.02.2016 • 20:03 Uhr

Vor ungefähr vier Jahren haben die Parteien im Nationalrat unter großem Jubel die neuen Gesetze über die Parteienfinanzierung beschlossen. Mittlerweile ist Ernüchterung eingekehrt: Zwar wurde, typisch für Österreich, eine neue Behörde zur Überwachung geschaffen, ihre Möglichkeiten, auch schwerwiegende Verstöße gegen die Vorschriften über die Parteienfinanzierung zu bestrafen, sind allerdings beschränkt. Nunmehr hat auch Rechnungshofpräsident Josef Moser die Unzulänglichkeit des Gesetzes beklagt, das beispielsweise dem Rechnungshof eine Einschau in die partei­interne Finanzgebarung weiterhin verunmöglicht. Das Gesetz war eine Scheinlösung und diente nur der Beschwichtigung der Öffentlichkeit, die über die Höhe der für Parteienförderung ausgegebenen Gelder erbost war. Geändert hat sich wenig.

Die nächste Beruhigungspille für die Bürger soll demnächst beschlossen werden und sich mit dem Amtsverlust von Politikern, die wegen einer Straftat von einem Gericht verurteilt worden sind, befassen. Nach derzeit geltendem Recht muss ein Politiker erst dann zurücktreten, wenn er zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von über einem Jahr verurteilt worden ist. Dass dies für viele Bürger völlig untragbar ist und geändert werden muss, ist nachvollziehbar.

In Zukunft soll der Amtsverlust „schon“ dann eintreten, wenn der Politiker zu einer unbedingten, sechs Monate übersteigenden Freiheitsstrafe verurteilt wird. Diese „Verschärfung“ ist in Wahrheit eine Verhöhnung der Wähler. Wollen Sie, dass ein Abgeordneter mal kurz ins Gefängnis einsitzen geht, um dann nach vielleicht vier Monaten wieder die Abgeordnetenbank zu drücken? Nein, Sie wollen, dass ein Politiker spätestens nach einer Verurteilung die Konsequenzen zieht und von seinem Amt zurücktritt, egal wie hoch die Strafe ausgefallen ist! Dazu bedürfte es gar keiner gesetzlichen Regelung, sondern einfach nur eines Anstands, wie er in zivilisierten Staaten üblich ist.

Nur weil dies auf Bundesebene offenbar nicht bekannt ist, wird wieder ein zahnloses Gesetz verabschiedet. Einmal mehr soll dafür sogar die Verfassung geändert werden. Immerhin werden die Landtage die Möglichkeit haben, die völlig unzulänglichen Regeln des Bundes im Land zu verschärfen. Insgesamt ist jedoch das Machwerk das Papier nicht wert, auf dem es gedruckt ist.

Nur weil dies auf Bundesebene offenbar nicht bekannt ist, wird wieder ein zahnloses Gesetz verabschiedet.

peter.bussjaeger@vorarlbergernachrichten.at
Peter Bußjäger ist Direktor des Instituts für Föderalismus
und Universitätsprofessor in Innsbruck.