Peter Bußjäger

Kommentar

Peter Bußjäger

Lobbyisten

Vorarlberg / 25.02.2016 • 19:45 Uhr

Viele fragen sich, weshalb Österreich einen größeren Verwaltungsaufwand als vergleichbare Staaten dieser Größenordnung hat. Eine Erklärung liefert das Lobbying- und Interessenvertretungstransparenzgesetz, das sogar in seiner Kurzform ein Zungenbrecher ist. Es ist wie viele andere Gesetze als Reaktion auf einen politischen Skandal erlassen worden. Es war nämlich bekannt geworden, dass der frühere Innenminister Ernst Strasser neben seiner politischen Tätigkeit als EU-Abgeordneter in Brüssel als Lobbyist tätig war und in Weinlaune damit geprahlt hatte, für verschiedene Anliegen im Europäischen Parlament käuflich zu sein.

Inzwischen ist Ernst Strasser gerichtlich verurteilt worden. Damit hätte man den traurigen Fall eigentlich auf sich beruhen lassen können. Stattdessen schuf der Bundesgesetzgeber das angesprochene Lobbyistengesetz. Zu diesem Zweck musste wieder einmal die Verfassung geändert werden. In einem zweiten Schritt wurde ein Lobbying- und Transparenzregister geschaffen, in welches sich jeder, der in Österreich als Lobbyist tätig sein will, eintragen lassen muss.

Dieses Register ist im Internet zugänglich (lobbyreg.justiz.gv.at) und völlig uninteressant. Der Besucher findet dort neben verschiedenen bekannten und unbekannten Unternehmen auch die Kammern, deren gesetzliche Aufgabe es ja ist, die Interessen ihrer Mitglieder gegenüber der Politik zu vertreten. Neben ein paar Skurrilitäten wie dem Verband österreichischer Berufspiloten stößt man noch auf den einen oder anderen nicht mehr aktiven Politiker, aber auch das überrascht nicht wirklich.

Das Lobbyistengesetz ist ein auf halbem Weg steckengebliebenes Projekt: Es schafft Bürokratie ohne erkennbaren Nutzen. Wenn man tatsächliche Transparenz darüber herstellen wollte, wie auf die Politik Einfluss genommen wird, müssten auch die Aufträge und Auftraggeber der Lobbyisten transparent gemacht werden, aber das ist nicht vorgesehen. So bleibt das Register einer der vielen Datenfriedhöfe, die der Bundesgesetzgeber anlegt und ein zusätzlicher Verwaltungsaufwand, dem keine Vorteile für die Bürger gegenüberstehen. Man könnte das Gesetz eigentlich ersatzlos abschaffen.

Das Lobbyistengesetz ist ein auf halbem Weg steckengebliebenes Projekt.

peter.bussjaeger@vorarlbergernachrichten.at
Peter Bußjäger ist Direktor des Instituts für Föderalismus
und Universitätsprofessor in Innsbruck.