Höchstgericht erlaubt Deponie

Vorarlberg / 19.04.2016 • 19:34 Uhr
Höchstgericht erlaubt Deponie

Verwaltungsgerichtshof wies Revision der Gegner zurück. Protestaktionen angedroht.

Egg-Großdorf. Die noch nicht in Betrieb befindliche Aushubdeponie in der Großdorfer Parzelle Gebatz hat womöglich schon eine längere Geschichte hinter sich, als sie eine Zukunft haben wird. Aber dass sie eine Zukunft hat, ist seit Montag fix. Der Verwaltungsgerichtshof in Wien wies die Revision der Bürgerinitiative Egg/Lingenau zurück. Damit sind die Rechtsmittel ausgeschöpft, nachdem zuvor auch der Verfassungsgerichtshof die Beschwerde der Deponiegegner abwies. Das bedeutet: Die Firma Rüf Bau und Transport GmbH & Co KG darf eine Deponie auf einer Fläche von circa 25.000 m2 für 99.000 m3 Bodenaushubmaterial errichten. Die Betreiber glauben, dass diese Deponie in weniger als einem Jahr gefüllt werden kann.

Proteste möglich

„Wir werden das wohl schlucken müssen“, meinte Hans-Peter Sutterlüty (61), Sprecher der Bürgerinitiative am Dienstag zu den VN. Ganz geschlagen geben will sich der Unternehmer jedoch noch nicht. „Ich werde auf alle Fälle noch einmal beim Egger Bürgermeister vorstellig werden“, kündigt Sutterlüty einen neuerlichen Vorstoß bei seinem Namensvetter, dem neuen Gemeindechef Paul Sutterlüty (53), an. Der frischgebackene Bürgermeister hatte den VN vor einer Woche mitgeteilt, dass die Gemeinde die Entscheidung der höchsten rechtlichen Instanz akzeptieren würde – auch wenn sich Egg in einer offiziellen Stellungnahme gegen das Projekt ausgesprochen habe.

Fast 800 Bürger aus Egg und Lingenau hatten gegen die Errichtung einer Bauaushubdeponie in Gebatz unterschrieben. Sie befürchten massive Verkehrs- und Lärmbelastungen während jener Zeit, in der die Lagerstätte gefüllt wird. Hans-Peter Sutterlüty denkt nicht zuletzt deswegen an spektakuläre Protestmaßnahmen, die auch eine Straßensperre beinhalten könnten. „Wir werden dies alles prüfen“, gibt sich der Sprecher der Bürgerinitiative weiterhin kämpferisch.

Er will sich in den nächsten Tagen mit seinen Mitstreitern über eine mögliche weitere Vorgangsweise unterhalten.

Erleichterung

Erleichterung herrscht hingegen beim Antragsteller, der Firma Rüf aus Au. „Diese ganze Sache hat viel Zeit, Nerven und Geld gekostet. Das ist schade und hätte vermieden werden können. Für uns bleibt die Genugtuung, dass wir alles korrekt gemacht haben. Das Verfahren, der Antrag, unsere ganze Vorgangsweise war in Ordnung“, kommentiert Christoph Rüf (35) die aktuelle Entwicklung.  Wann genau der Transportunternehmer mit der Einrichtung der Deponie beginnen will, konnte Rüf noch nicht sagen. „In den kommenden drei Wochen jedenfalls noch nicht. Wahrscheinlich danach.“

Es hat sich gezeigt, dass wir korrekt vorgegangen sind.

Christoph Rüf
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