Gesucht: Arbeitgeber für Imame in Österreich

Noch sind alle zwölf von der Türkei bezahlten muslimischen Vorbeter in Vorarlberg.
Bregenz. Das neue Islamgesetz verbietet muslimischen Religionsgemeinschaften, Imame zu beschäftigen, die vom Ausland bezahlt werden. Ihre Aufenthaltsvisa werden nicht mehr verlängert, sollten sie nicht den Nachweis erbringen, ihr Gehalt von einem österreichischen Arbeitgeber zu bekommen. Dies gab das Innenministerium vor zwei Monaten bekannt.
Von den 65 Imamen, die in Österreich ihrer Tätigkeit nachgehen und von der Türkei bezahlt werden, sind zwölf in Vorarlberg. Sie stehen derzeit noch im Sold des Vereins ATIB (ein dem türkischen Staat nahestehender Kulturverein). Wie die VN in Erfahrung brachten, hat noch keiner von ihnen Vorarlberg verlassen müssen. „Die Visa wurden zum Teil verlängert oder laufen noch“, erklärt dazu Abdi Tasdögen (36), Mitglied des Obersten Rats der islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich.
Strukturwandel
Das grundsätzliche Problem wolle man dessen ungeachtet aus der Welt schaffen. „Wir wissen, dass diese Imame österreichische Arbeitgeber brauchen. Vereine dürfen nicht für die religiöse Ausübung und Verbreitung zuständig sein. Deswegen findet derzeit ein Strukturwandel insofern statt, dass diese Aufgabe künftig Kultusgemeinden bzw. Moschee-Einrichtungen wahrnehmen“, berichtet Tasdögen. Zu einer Kultusgemeinde müssen laut Tasdögen mindestens zehn Moscheen gehören, eine Moscheegemeinde muss über wenigstens 40 Mitglieder verfügen.
Die derzeit noch von der Türkei finanzierten Imame sollen künftig von diesen Organisationen aus Österreich bezahlt werden. „Der oberste Rat der islamischen Glaubensgemeinschaft überprüft derzeit Anträge auf Anerkennung dieser neuen Gruppen. Sie müssen für ihre Imame die Sozialversicherungsdaten vorlegen, um damit deren Finanzierung aus dem Inland zu belegen“, ergänzt Tasdögen.
Im einem Rundschreiben an alle Landesregierungs-Ämter vom 27. Jänner dieses Jahres hat das Innenministerium klar festgehalten, dass die Beschäftigungssituation ausländischer Imame an die Erteilung einer weiteren Aufenthaltsbewilligung gebunden ist. So hätten die Behörden zu prüfen wie und woher der islamische Seelsorger seinen Lebensunterhalt bestreiten wird.
Behörden müssen prüfen
Beim ATIB Vorarlberg hofft man auf eine rasche Klärung der Beschäftigungsproblematik im Sinne eines Verbleibs der jetzt tätigen Imame. „Es geht hier um nachweislich hochqualifizierte, akademisch ausgebildete Theologen, die wir für die religiösen Gemeinschaften brauchen, und die ja auch im Sinne der Integration als Autoritäten für Muslime tätig sind“, sagt Osman Güvenc (40), ein Sprecher von ATIB Vorarlberg.
Für Sicherheitslandesrat Erich Schwärzler (63) sind die Kernpunkte des neuen Islamgesetzes nicht verhandelbar. „Ich habe die Bezirkshauptmannschaften angewiesen, die Beschäftigungsverhältnisse der Imame genau zu prüfen. Sie müssen den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen, sonst können sie nicht mehr bei uns tätig sein“, macht Schwärzler deutlich.
Neue Rechte
Experten sehen im neuen Islamgesetz einige Verbesserungen für Mitglieder der muslimischen Religionsgemeinschaft. Erstmals fixiert das Gesetz das Recht auf religiöse Betreuung beim Bundesheer, in Justizanstalten, in Krankenhäusern und Pflegeheimen. Zudem werden islamische Speisevorschriften ausdrücklich anerkannt.