Volkssonntag
Alle Schweizerinnen und Schweizer haben in den letzten Wochen von ihrer Regierung Post bekommen: Eine ausführliche Information über die am kommenden Volksabstimmungssonntag zu entscheidenden Themen. Diesmal hat die Bevölkerung gleich in fünf verschiedenen Bereichen die Möglichkeit, in letzter Instanz Entscheidungen zu treffen. In drei Punkten waren jeweils 100.000 Menschen (zwei Prozent der Wahlberechtigten) der Meinung, dass das Parlament ein bestimmtes Gesetz erlassen sollte. Nachdem es diesen Wünschen nicht gefolgt ist, entscheidet nun die Bevölkerung darüber.
Ein Vorstoß, dass die Grundversorgung mit Verkehr, Post und Telekommunikation keine fiskalischen Interessen verfolgen solle, wurde von National- und Ständerat einstimmig abgelehnt, weil damit der unternehmerische Spielraum und die Wettbewerbsfähigkeit in nachteiliger Weise eingeschränkt würde. Eine weitere Initiative forderte, dass die Einnahmen aus der Mineralsteuer und Nationalstraßenvignette ausschließlich für den Straßenbau verwendet werden sollen, bisher ist nur die Hälfte zweckgebunden. Über die Schweiz hinaus von Interesse ist, wie über den Vorschlag entschieden wird, ein allgemeines Grundeinkommen von rund 2.300 Euro einzuführen. Dieses Einkommen sollen alle erhalten, unabhängig davon, ob sie erwerbstätig sind; es soll an keine Voraussetzungen geknüpft sein. Mit einer Mehrheit von über 90 Prozent war das Parlament der Auffassung, das sei nur mit erheblichen Steuererhöhungen finanzierbar und habe das Risiko, dass weniger Personen ihren Lebensunterhalt durch Erwerbstätigkeit selbst finanzieren.
Vor einem Jahr wurde in einer Volksabstimmung die umstrittene Präimplantationsdiagnostik (genetische Untersuchungen an menschlichen Embryonen) beschlossen. Gegen die vom Parlament nun beschlossene Umsetzung im Fortpflanzungsmedizingesetz regte sich Widerstand. In solchen Fällen können 50.000 Wahlberechtigte (ein Prozent) verlangen, dass in einer Volksabstimmung entschieden wird. Gleiches gilt für eine Änderung des Asylgesetzes, mit der die Verfahren beschleunigt werden sollen. Der Großteil soll in maximal 140 Tagen abgeschlossen sein. Um die Verfahren trotzdem korrekt und fair abwickeln zu können, sollen alle Asylwerber kostenlosen Rechtsbeistand erhalten. Vor allem an einem solchen Gratisanwalt hat sich Widerstand entzündet, obwohl eine 2013 beschlossene Testphase ergeben hatte, dass das eine wichtige Voraussetzung für die angestrebte und in der Praxis auch erzielbare Verfahrensbeschleunigung ist. Wenn man das mit Österreich vergleicht, haben wir da noch erheblichen Nachholbedarf. Aber vermutlich gäbe es auch bei uns neben Beifall für beschleunigte Asylverfahren Widerstand gegen den mit einer rechtlichen Begleitung von Asylsuchenden verbundenen Aufwand.
50.000 können eine Volksabstimmung über einen Gesetzesbeschluss verlangen.
juergen.weiss@vorarlbergernachrichten.at
Jürgen Weiss vertrat das Land als Mitglied des Bundesrates zwanzig Jahre
lang in Wien und gehörte von 1991 bis 1994 der Bundesregierung an.
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