Der Hypo-U-Ausschuss nimmt seine Arbeit auf

Vorarlberg / 02.06.2016 • 19:29 Uhr
Die Hypo steht im Fokus eines U-Ausschusses. Foto: VN/Steurer
Die Hypo steht im Fokus eines
U-Ausschusses. Foto: VN/Steurer

Wie lange dauert es? Was wird untersucht? Antworten auf sechs wichtige Fragen.

Bregenz. Heute, Freitag, um 9 Uhr nimmt der erste Untersuchungs-Ausschuss in der Geschichte des Landes seine Arbeit auf. Auf Antrag der SPÖ werden die Offshore-Geschäfte der Hypo Vorarlberg beleuchtet. Das Minderheitsrecht auf einen U-Ausschuss ist unumstritten, die Themenwahl sorgt aber für Kontroversen. Die ÖVP und die Bank selbst halten nichts davon und glauben, dass es nichts zu untersuchen gibt. Die SPÖ hingegen erwartet sich neue Erkenntnisse. Die VN haben die sechs wichtigsten Fragen zusammengefasst und beantwortet.

Weshalb gibt es einen U-Ausschuss? Am 3. April veröffentlichte ein internationaler Zusammenschluss von Journalisten erste Recherchen zu den sogenannten Panama-Papers. Das sind Dokumente der Anwaltskanzlei Mossack Fonseca aus Panama, die Offshore-Konstrukte anbietet und vermittelt. Auch der Name der Vorarlberger Landesbank kam in den Dokumenten vor. Kritisiert wurde etwa, dass die Bank noch Offshore-Geschäfte tätige, obwohl Herbert Sausgruber den Ausstieg aus diesen Geschäften verordnet haben soll. ÖVP und Bank sagen aber, diese Anordnung habe es nie gegeben. Die SPÖ will nun per Ausschuss die politische Verantwortung klären, weil laut Ritsch 52 von 218 Briefkastenfirmen einer Liechtensteiner Kanzlei, die wiederum nach Panama vermittelte, in irgendeiner Weise in Verbindung zur Hypo stehen würden. Jede Fraktion mit Klubstärke – also mit mindestens drei Landtagsabgeordneten – darf einmal pro Legislaturperiode einen Ausschuss beantragen.

Was untersucht der U-Ausschuss? Laut Antrag untersucht der Ausschuss die „Verwaltung des Landes im Zusammenhang mit Offshore-Geschäften der Vorarlberger Landes- und Hypothekenbank Aktiengesellschaft“. Insbesondere, ob „die Landesregierung und die zuständigen Organe des Landes im Sinne der Einhaltung der Gesetze, der Ausübung von Beteiligungs- und Aufsichtsrechten des Landes an der Bank, der Beschlüsse der Landesregierung und des Landtages handelten“. 13 Fragen sind aufgelistet, die geklärt werden sollen.

Was darf der U-Ausschuss untersuchen? Das ist die große Frage. Ein Untersuchungsausschuss in Vorarlberg darf Aspekte im Einflussbereich des Landes untersuchen. Laut Verfassungsexperte Peter Bußjäger hat das Land einen geringen Einfluss, obwohl 76 Prozent der Bank dem Land gehören. Auch Anweisungen des Landeshauptmannes müsse die Bank demnach nicht befolgen. Des Weiteren sind Offshore-Geschäfte nicht verboten. Die Frage wird sein: Welche Dokumente darf der Ausschuss erhalten und welche Aspekte darf er beleuchten? Das werden Juristen zu klären haben.

Wer sitzt im U-Ausschuss? Der Ausschuss besteht aus 14 ordentlichen Mitgliedern. Sieben von der ÖVP, vier von der FPÖ, zwei von den Grünen und Michael Ritsch für die SPÖ. Dazu kommen: Verfahrensanwalt Karl Weber, die Klubdirektoren, 14 Ersatzmitglieder, die Landesrechnungshof-Präsidentin, der Landesvolksanwalt, der Landtagspräsident, die Landtagsdirektorin, die Auskunftspersonen und weitere Klub-Mitarbeiter. Die Regierung darf nicht zuhören. Auch Medienvertreter nicht, die ÖVP wird heute einen entsprechenden Antrag ablehnen.

Was kostet der Ausschuss? Mindestens 100.000 Euro. Insgesamt werden 120.000 Euro im Landtagspräsidium deponiert. Gegen Vorlage einer Rechnung, die im Zusammenhang mit der Ausschussarbeit steht, können die Parteien Förderung abholen. Damit soll zusätzliches Personal finanziert werden. Der SPÖ stehen 60.000 Euro zu, ÖVP, FPÖ und Grünen jeweils 20.000. Die Volkspartei hat bereits angekündigt, das Geld nicht abzuholen. Auch das Landtagspräsidium wird wahrscheinlich eine zusätzliche Kraft für das Wortprotokoll einstellen.

Wie lange dauert der U-Ausschuss? Maximal 15 Monate. 17 Termine sind geplant, meistens am Freitag. Der letzte Termin ist auf März angesetzt, anschließend muss noch ein Abschlussbericht erarbeitet werden, der spätestens auf der Landtagssitzung im Juli 2017 beschlossen werden muss.