Scheidung
Dass die EU mit Großbritannien den drittgrößten Nettozahler verliert, ist schon schlimm genug. Künftig werden die Zahlungen an 18 Zuschussländer von nur mehr neun Staaten, allen voran von Deutschland, allein aufgebracht werden müssen. Das heißt, dass künftig weniger umverteilt werden kann. In den betroffenen Ländern wird das auf wenig Begeisterung stoßen. Das ist aber noch das kleinste Problem. Schwerer fällt ins Gewicht, dass Europas Stimme in der Welt ohne Großbritannien leiser und die militärische Abhängigkeit von der Nato noch stärker werden wird.
Die langfristigen Auswirkungen auf die europäische und britische Wirtschaft wird man wohl erst richtig beurteilen können, wenn die künftigen Spielregeln ausgehandelt sind. Da wird aber noch viel Wasser die Themse hinunterfließen. Die EU kann sich zwar ein zügiges Scheidungsverfahren wünschen, den Start hat aber allein Großbritannien in der Hand. Es wäre auch gar keine große Überraschung, wenn angesichts der schottischen und irischen Widerstände gegen einen Austritt das Ganze noch einmal abgestimmt würde. Inzwischen mussten die Austrittsbefürworter auch schon kleinlaut einräumen, dass man die von ihnen geschilderten Vorteile nicht zu wörtlich nehmen dürfe, was den Schrecken über das Ergebnis noch vergrößert.
Neu wäre eine solche Wiederholung nicht. 2008 hatte Irland in einer Volksabstimmung den EU-Reformvertrag von Lissabon knapp abgelehnt, ein Jahr später kam es dann nach einer Nachdenkpause bei der Wiederholung zu einer Zweidrittelmehrheit. Zuvor hatten Frankreich und die Niederlande 2005 den Verfassungsvertrag in Volksabstimmungen abgelehnt und ratifizierten ihn erst nach weitgehenden Entschärfungen im zweiten Anlauf. Aber auch ein (vergleichsweise geringfügiger) Austritt war schon da. 1982 trat das mit Dänemark in die damalige EWG gekommene Grönland wieder aus.
Die britische Volksabstimmung kann aber auch ihr Gutes haben. Die Notwendigkeit für Reformen ist jetzt endgültig nicht mehr zu übersehen. Die EU muss sich darauf besinnen, dass weniger mehr ist. Die Regelungswut im Kleinen (z.B. genaue Vorschriften, auf welcher Unterlage eine Brettljause serviert werden darf) steht in einem krassen Missverhältnis zur Bewegungsarmut etwa in der Asyl- und Außenpolitik. Das Liebäugeln der Kommission mit einer Aufnahme der Türkei ist Wasser auf die Mühlen der EU-Gegner. Beim umstrittenen TTIP-Vertrag mit den USA zeigt die EU-Kommission mit entwürdigenden Geheimhaltungsvorschriften selbst für Abgeordnete und den hartnäckigen Versuchen zur Ausschaltung nationaler Parlamente eine erschreckende Abgehobenheit. Da ist Misstrauen nicht nur verständlich, sondern leider sogar notwendig.
Neu wäre eine Wiederholung nicht.
juergen.weiss@vorarlbergernachrichten.at
Jürgen Weiss vertrat das Land als Mitglied des Bundesrates zwanzig Jahre
lang in Wien und gehörte von 1991 bis 1994 der Bundesregierung an.
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