Konsequent
Gemessen an der bisherigen Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs konnte die Aufhebung der Bundespräsidentenwahl keine Überraschung sein. Auch wenn die Grünen lediglich die Verletzung von Formvorschriften erkennen wollten, stand für den Gerichtshof im Vordergrund, dass eben solche Regelungen Manipulationen vorbeugen sollen. Die Grenze zwischen möglichem und tatsächlichem Missbrauch ist fließend und daher war es wichtig, für künftige Wahlen erst gar keine Grauzonen bestehen zu lassen.
Ein Dank gebührt dem Präsidenten des Verfassungsgerichtshofs auch dafür, dass er die Wahlbeisitzerinnen und Wahlbeisitzer in Schutz genommen hat. Die penible Einhaltung von nicht ganz schlüssigen Vorschriften und der von Wien ausgehende Zeitdruck waren tatsächlich nur schwer unter einen Hut zu bringen. Ebenso schwer unter einen Hut zu bringen ist allerdings, dass das Innenministerium reihenweise Strafverfolgungen initiiert hat. Das wird die Motivation, sich für die Tätigkeit in einer Wahlbehörde zur Verfügung zu stellen, ebensowenig fördern wie die Aussicht, sich eigenen Nachschulungen unterziehen zu sollen. Sinnvoller wäre es wohl, die Wahlvorschriften so zu gestalten, dass sie keine eigene Schulung notwendig machen. In der Schweiz beispielsweise ließe sich einfach studieren, wie das geht.
Nicht einfach einzuhalten wird die Vorgabe sein, dass vor Schluss des letzten Wahllokals keine Ergebnisse weitergegeben werden dürfen. Für das Innenministerium ist das einfach einzuhalten, bei den zahlreichen Beisitzerinnen und Beisitzern in den örtlichen Wahlbehörden ist das schon schwieriger. Eine rasche Information aus dem Wahllokal X, dass beispielsweise Van der Bellen nicht mehr so gut oder besser als im Mai abgeschnitten habe, wird sich nicht vermeiden lassen. Früher war das harmlose Insider-Neugier, heute ist es ein in Sekunden und tausendfach nutzbares Motivierungsinstrument. Das Problem wird sich nur durch einen einheitlichen Wahlschluss lösen lassen.
Es wird interessant sein, wie die beiden Kandidaten die Zeit bis zur Wiederholungswahl zur Schärfung ihres Profils nutzen werden. Bei beiden Kandidaten ist ein völlig neues autoritäres Amtsverständnis sichtbar geworden, das Heinz Fischer fremd gewesen wäre. Ungeachtet der Mehrheit des Nationalrats eine Bundesregierung zu entlassen (Hofer) oder gar nicht erst angeloben zu wollen (Van der Bellen), ist schon eine starke Überstrapazierung des Amtes und führt zu der Frage, warum dann überhaupt noch ein Nationalrat gewählt werden sollte. Ob die mit einem solchen Amtsverständnis verbundene Qual der Wahl trotzdem zur Stimmabgabe für einen der beiden Kandidaten führt oder in eine sinkende Wahlbeteiligung mündet, wird eine spannende Frage. Mit der britischen Volksabstimmung gegen die EU und der Beschimpfung der österreichischen Bedenken gegen die Vorgangsweise bei gravierenden Freihandelsabkommen als „Klamauk“ wird die EU-kritische Haltung Hofers für ihn kein Nachteil sein. Leider ist zu befürchten, dass die EU auch bei uns als innenpolitisches Wurfgeschoss missbraucht werden wird.
Leider ist zu befürchten, dass die EU auch bei uns politisch missbraucht werden wird.
juergen.weiss@vorarlbergernachrichten.at
Jürgen Weiss vertrat das Land als Mitglied des Bundesrates zwanzig Jahre
lang in Wien und gehörte von 1991 bis 1994 der Bundesregierung an.
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