Kampf dem illegalen Zocken

Vorarlberg / 28.07.2016 • 20:47 Uhr
In Wien wurden im vergangenen Jahr auch schon Glücksspielautomaten behördlicherseits zerstört. Foto: APA
In Wien wurden im vergangenen Jahr auch schon Glücksspielautomaten behördlicherseits zerstört. Foto: APA

Landeshauptmann und Sicherheitslandesrat wollen Spielhöllen den Garaus machen.

Bregenz. „Wir müssen rigoros gegen das illegale Glücksspiel vorgehen“, wirft Landeshauptmann Markus Wallner (49) den Betreibern einschlägiger Lokalitäten den Fehdehandschuh hin. Der Landeshauptmann sieht das illegale Glücksspiel als wachsende Gefahr im Land und hat gemeinsam mit Sicherheitslandesrat Erich Schwärzler (63) ein Paket geschnürt, um den nicht genehmigten Wett- und Glücksspiellokalen den Garaus zu machen.

Mit der Härte des Gesetzes

„Es braucht dazu eine Reihe von gesetzlichen Maßnahmen“, sagt Wallner. Der Landeshauptmann will unter anderem die Strafbestimmungen gegen illegales Glücksspiel ausbauen. Auch das Landesbaugesetz soll entsprechend verschärft werden. „Bei jeder noch so kleinen baulichen Veränderung am Objekt soll eingeschritten werden dürfen. Wir brauchen Mindestabstände zu sensiblen Orten wie Schulen, Kindergärten oder Flüchtlingsheimen. Schon bei Verdacht auf Störungen der Anrainer muss die Polizei rigoros eingreifen dürfen“, sieht Wallner praktikable Ansätze in der Bekämpfung der verruchten Etablissements.

Er habe die Legistik im Land damit beauftragt, einen Katalog von tauglichen Maßnahmen zu erarbeiten. Auch alle betroffenen Gemeinden sollen darüber informiert werden: „Sie müssen wissen, welche Spielräume sie etwa im Vollzug von Baugesetzen haben“, erläutert Wallner.

Eigentümer in der Pflicht

Eine Schlüsselrolle im Kampf gegen die Betreiber der Zocker-Spelunken kommt laut Wallner und Sicherheitslandesrat Erich Schwärzler künftig den Besitzern der Räumlichkeiten zu. „Es kann doch nicht sein, dass diese mit der Vermietung der Lokale viel Geld verdienen, die Öffentlichkeit jedoch mit den negativen Folgen konfrontiert wird und auch die Kosten dafür zu tragen hat“, argumentiert Schwärzler.

Eine wirksame Methode, die Objekteigentümer für die negativen Begleiterscheinungen der Spielhöllen in die Verantwortung zu nehmen, weiß Schwärzler auch schon. Sollten bei Verwaltungsstrafen keine Geschäftsführer der Lokale nahmhaft gemacht werden können, sollen die Objektbesitzer diese zahlen. Oft sei es laut dem Sicherheitslandesrät nämlich so, dass in diesen Lokalen die Geschäftsführer von heute auf morgen ausgewechselt werden und sich dadurch der Verantwortung entziehen. „Das kann’s ja wohl nicht sein und das akzeptieren wir auch nicht.“

Erste Erfolge

Gemeinsam mit Behörden, Polizei und den Gebietskörperschaften will Schwärzler eine Strategie erarbeiten, wie den Spielhöllenbetreibern wirkungsvoll beizukommen ist. Der Sicherheitslandesrat denkt dabei an Möglichkeiten zur raschen Beschlagnahme von Spielautomaten. Aber auch die Handhabe zum unangemeldeten Eintritt der Kontrollorgane in die Spielstätten müsse gegeben sein. „Das ist eines der Hauptprobleme. Wir haben oft große Schwierigkeiten, in die Lokale hineinzukommen. Und kommen wir endlich hinein, haben sie alles verschwinden lassen“, weiß Schwärzler.

Dass sich die Bekämpfungsmöglichkeiten bereits verbessert haben, beweise ein Beispiel in Dornbirn. „Dort konnten wir in der Moosmahdstraße zur großen Erleichterung der Anrainer drei Lokale zusperren.“

Weitergeführt werden können vorläufig wieder die zahlreichen Verwaltungsverfahren gegen Glücksspielbetreiber. Diese hatten vorübergehend eine Aussetzung der Verfahren bewirkt. „Juristisch völlig ausgestanden ist diese Sache jedoch leider noch nicht“, mahnt Erich Schwärzler.

Wir müssen rigoros gegen das illegale Glücksspiel vorgehen.

Markus Wallner