Tollpatsch Europas
Die Wiederholung der Bundespräsidentenwahl ist wahrlich eine heiße Sache. Spannend ist nicht nur der Wahlausgang, sondern es war eine lange Schrecksekunde auch die Frage, ob die Kuverts mit den Briefwahlstimmen so robust sind, dass sie am Wahltag nicht wegen schadhafter Klebestellen als ungültig ausgeschieden werden müssen. Dass in Vorarlberg besonders viele mangelhafte Kuverts auftauchten, führte das Innenministerium auf die Hitze zurück, der die Kuverts während des langen Transports in den Westen offenbar nicht gewachsen gewesen seien. Sicherheitshalber habe ich meine Wahlkarte in den Kühlschrank gelegt und hätte bei der Rücksendung darauf geachtet, sie nicht in einen der Sonne ausgesetzten Briefkasten zu werfen. In dem Blechkasten kann es nämlich ganz schön heiß werden.
Das Risiko, dass gültig ausgefüllte Wahlkarten auf dem Weg zur Wahlbehörde ungültig werden und damit viele Wähler um ihr Wahlrecht gebracht sind, hat inzwischen dazu geführt, dass die Wahl verschoben werden und ein neuer Anlauf genommen werden muss. Das ist natürlich eine Blamage sondergleichen und Österreich jetzt der Tollpatsch Europas. Das ist aber immer noch besser als ein schon wieder im Umfeld von Rechtswidrigkeiten zustande gekommenes Wahlergebnis.
Abgesehen von den Herstellungsmängeln der Wahlkarten (und der offenkundig mangelhaften Kontrolle) liegen die Gründe für das Tohuwabohu auch in den gesetzlichen Rahmenbedingungen. Sie sind so detailverliebt, dass sie bisher nur mit pragmatischem Hausverstand praxistauglich gehandhabt werden konnten. Das hat nach dem Motto „Mir wern kan Richter brauchen“ lange Zeit funktioniert – bis tatsächlich einmal Verfassungsrichter eingeschritten sind.
Der Vorschlag, die Briefwahl jetzt überhaupt abzuschaffen, wäre aber ein Schritt in die falsche Richtung. Besser wäre es, sich einmal genau zu erkundigen, wie es die Schweizer und Liechtensteiner machen. Dort werden inzwischen nicht nur 16 Prozent wie bei uns, sondern 80 Prozent aller Stimmzettel brieflich abgegeben, ohne dass man je von Problemen gehört hätte.
Wenn jetzt die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Bundespräsidentenwahl, die ja auch für die Nationalratswahl von Bedeutung sind, geändert werden, sollte man ernsthaft darüber diskutieren, welchen Stellenwert ein Bundespräsident künftig haben soll. Dass jetzt monatelang die drei Nationalratspräsidenten die Geschäfte des Bundespräsidenten führen, hat eigentlich prächtig funktioniert. Und selbst wenn eine eigene Funktion doch als notwendig angesehen wird, könnte sie so wie bei uns ursprünglich vorgesehen (und in Deutschland erfolgreich praktiziert) auch ohne Volkswahl durch die Bundesversammlung besetzt werden.
Wie machen es die Schweizer und Liechtensteiner?
juergen.weiss@vorarlbergernachrichten.at
Jürgen Weiss vertrat das Land als Mitglied des Bundesrates zwanzig Jahre
lang in Wien und gehörte von 1991 bis 1994 der Bundesregierung an.
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