Etikettenschwindel
Selbst in Zeiten starken Wirtschaftswachstums und sprudelnder Steuereinnahmen ist das Bundesbudget ein Brennpunkt politischer Konflikte. Das gilt erst recht, wenn die Rahmenbedingungen nicht mehr so günstig sind. Üblicherweise ist das eine Auseinandersetzung zwischen Regierung und Opposition.
Letzte Woche konnte man im Nationalrat darüber staunen, dass der Bundeskanzler höchstpersönlich an dem gemeinsam mit ihm beschlossenen Budgetentwurf der Bundesregierung heftige Kritik übte. Spätestens seit diesem Auftritt wird allgemein damit gerechnet, dass wir bald nach der Bundespräsidentenwahl auch eine vorgezogene Nationalratswahl haben werden.
Eigentlich sollte sie erst im Herbst 2018 stattfinden. Die 2007 beschlossene Verlängerung der Gesetzgebungsperiode auf fünf Jahre hat sich offenkundig nicht bewährt. Das fällt aber auch gar nicht aus dem Rahmen, denn seit 1945 wurde in der Mehrzahl der Fälle der Nationalrat vorzeitig aufgelöst.
Der nächste Konfliktpunkt wird der Finanzausgleich zwischen Bund, Ländern und Gemeinden sein. Man wird sich aber wohl auf dem niedrigen gemeinsamen Nenner nur kleiner Reformschritte verständigen. Bemängeln werden die Schreibtischreformer in der Bundeshauptstadt vor allem, dass es wieder zu keiner nennenswerten Steuerhoheit der Länder kommen wird. Das liegt auch daran, dass sowohl im Bund als auch in den Ländern die Meinungen dazu nach wie vor gegensätzlich sind. Finanziell schwächere Länder fürchten sich natürlich davor und die anderen sind zu Recht misstrauisch, ob sie vom Bund tatsächlich den notwendigen Gestaltungsspielraum bekommen würden. Was in der Schweiz mit stark unterschiedlichen Steuersätzen funktioniert (allerdings auch schon mit einem kräftigen Finanzausgleich für die Schwächeren), gibt es beispielsweise in Deutschland auch nicht.
Für Österreich ist es tatsächlich schwer vorstellbar, dass man mit länderweise unterschiedlichen Steuersätzen leben könnte. Wenn schon unterschiedliche Vorgaben für das Bauwesen, den Jugendschutz oder in der Sozialpolitik als unerträglich gelten, wie sehr würde das über kurz oder lang auch für die Landessteuern gelten. Bundeseinheitliche Landessteuern wären aber ein Widerspruch in sich selbst und ein Etikettenschwindel.
Die Diskussion darüber ist in Wirklichkeit ein Ablenkungsmanöver zu tatsächlichem Reformbedarf. Das wären beispielsweise nach dem Beispiel der Schweiz eine Schlankheitskur für die Zentralstellen des Bundes und mehr Mitsprache der Bevölkerung in finanziellen Angelegenheiten.
Der nächste Konfliktpunkt wird der Finanzausgleich zwischen Bund, Ländern und Gemeinden sein.
juergen.weiss@vorarlbergernachrichten.at
Jürgen Weiss vertrat das Land als Mitglied des Bundesrates zwanzig Jahre
lang in Wien und gehörte von 1991 bis 1994 der Bundesregierung an.
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