Nicht um die Burg
Eine Hofburg gibt es nicht nur in Wien, sondern auch in Innsbruck. Sie ist dort aber nicht der Sitz unseres Bundespräsidenten, sondern beherbergt die Büros verschiedener privater und öffentlicher Institutionen. Bei einem Besuch in der Innsbrucker Hofburg, die gerade eine Baustelle ist, fiel mir das dort verhängte Rauchverbot auf. Weniger weil mich das Rauchverbot störte, als vielmehr weil es von einer ungewöhnlichen Behörde stammte, nämlich der „Burghauptmannschaft“.
Die Burghauptmannschaft ist eine der vielen unbekannten Blüten, die die österreichische Behördenlandschaft hervorbringt. An der Universität würde der Prüfer den angehenden jungen Juristen vermutlich die Schweißperlen auf die Stirn treiben, wenn er fragen würde, was eine „Burghauptmannschaft“ ist.
Ihrer Homepage zufolge weist die Burghauptmannschaft 170 Bedienstete auf, das sind gut und gern so viele wie etwa in zwei Bezirkshauptmannschaften Vorarlbergs. Die Burghauptmannschaft hat ihren Sitz in Wien (wo sonst?), verwaltet dort die prachtvollen Gebäude, die uns die Monarchie hinterlassen hat, wie vor allem die Hofburg. Daneben ist sie aber auch für verschiedene Gebäude in den Ländern zuständig, zum Beispiel den Sommersitz des Bundespräsidenten in der Steiermark oder eben die Hofburg und den Hofgarten in Innsbruck. Vorarlberg hingegen ist dank seines nicht vorhandenen monarchischen Erbes ein burghauptmannschaftsfreies Gebiet.
Also darf, wie man mir versichert hat, in den Innsbrucker Büros ohne Genehmigung der Burghauptmannschaft in Wien kein Nagel in die Wand geschlagen werden, was manchmal recht umständlich sein soll. Ganz abgesehen davon muss jede Veränderung auch noch von einer zweiten Behörde, dem Bundesdenkmalamt, genehmigt werden. Auch der Gärtner im Innsbrucker Hofgarten wird von Wien aus angewiesen, seine Arbeit zu erledigen.
Verwaltungsorganisatorisch ist diese Konstellation ein Unfug ersten Ranges, aber sie ließ sich bisher nicht um die Burg verändern. Vor ungefähr 15 Jahren scheiterte der Versuch einer „Verländerung“, weil die Länder ohne Abgeltung den viel zu hohen Personalstand der Burghauptmannschaft hätten übernehmen müssen. Heute sollte man nochmals darüber nachdenken, ob die Verwaltung dieser Immobilien nicht viel kostengünstiger vor Ort erledigt werden könnte.
Auch der Gärtner im Innsbrucker Hofgarten wird von Wien aus angewiesen, seine Arbeit zu erledigen.
peter.bussjaeger@vn.at
Peter Bußjäger ist Direktor des Instituts für Föderalismus
und Universitätsprofessor in Innsbruck.
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