Die Entscheidung ist gefallen

Der Weisungsrat hat über Anklage nach Bludenzer Wahlwiederholung entschieden.
Wien, Bludenz. Am Ende ging alles ganz flott. Erst vergangene Woche erhielt der unabhängige Weisungsrat aus dem Justizministerium einen Akt, an dem zuvor über eineinhalb Jahre gearbeitet wurde. So lange ermittelten die Behörden über jene Vorfälle, die zur Wiederholung der Bürgermeisterstichwahl in Bludenz geführt haben. Dem abschließenden Bericht legte die Staatsanwaltschaft Innsbruck eine Empfehlung bei, wie weiter vorgegangen werden soll: Anklage, Einstellung oder Diversion. Die Entscheidung trifft der Weisungsrat. Nicht mal eine Woche, nachdem er den Bericht bekommen hat, hat er sich auch schon entschieden, wie ein Sprecher des Justizministeriums den VN bestätigt. Der Akt bewegt sich demnach gerade irgendwo zwischen Wien und Innsbruck. Denn die Staatsanwaltschaft Innsbruck kennt das Ergebnis noch nicht, wie eine VN-Anfrage ergibt. Also muss sich die Öffentlichkeit noch ein wenig gedulden. Wie bereits im Fall Hohenems möchte die Staatsanwaltschaft zunächst die Betroffenen benachrichtigen, bevor das Ermittlungsergebnis an die Öffentlichkeit gelangt. In der Causa Hohenems dauerte das ungefähr eine Woche. Der Bludenzer Bürgermeister Mandi Katzenmayer (ÖVP) und fünf weitere Beschuldigte werden also in Kürze wissen, ob sie sich vor Gericht verantworten müssen.
In Hohenems wurden sechs Verfahren eingestellt, unter anderem jenes gegen den ehemaligen Bürgermeister Richard Amann (ÖVP). Einzig ein Rathausmitarbeiter muss sich vor Gericht wegen des Verdachts auf Amtsmissbrauch verantworten. Er wird dies wahrscheinlich in Innsbruck tun müssen. Zumindest hat die Staatsanwaltschaft Innsbruck einen sogenannten Delegierungsantrag gestellt, wie Staatsanwalt Hansjörg Mayr bestätigt. Das heißt, sie möchte direkt am Innsbrucker Landesgericht verhandeln. Die Entscheidung darüber trifft das Oberlandesgericht. Ob ein solcher Antrag auch für Bludenz gestellt wird, konnte Mayr indes nicht beantworten, schließlich wisse er noch nicht, ob überhaupt Anklage erhoben wird.
Sowohl in Bludenz als auch in Hohenems haben Unregelmäßigkeiten bei den Wahlkarten zu einer Wahlwiederholung geführt. In Hohenems hat die Staatsanwaltschaft lediglich jenen Verdacht erhärtet, dass ein Mitarbeiter insgesamt 30 Wahlkarten für Dritte – also Familienmitglieder – ausgegeben haben soll. In Bludenz wurden Sammelbestellungen untersucht, welche die ÖVP im Rahmen eines „Wahlkartenservice“ angeboten haben soll. Neben dem Bürgermeister standen unter anderem ein Rathausmitarbeiter und ein ehemaliger ÖVP-Mitarbeiter im Fokus der Ermittler.