Rechtsstaat
Es gibt viele Gründe, besorgt in die Vereinigten Staaten zu blicken. Neben den Bocksprüngen des neuen Präsidenten in der Weltwirtschafts-, Außen- und Sicherheitspolitik sind es auch Dinge, die erst auf den zweiten Blick sichtbar werden. Wenn Donald Trump in seiner Antrittsrede davon sprach, dass künftig die Macht von Washington an das Volk zurückgegeben werde, klingt das natürlich gut. Und wenn er an anderer Stelle davon spricht, die Stimme des Volkes sein zu wollen, ist das für sich allein auch gut. Beide Aussagen zusammen können aber leicht dazu verführen, sich für das Volk zu halten und selbst am besten zu wissen, was für das Volk gut ist. Folgerichtig sind kritische Medien laut Trump nicht seine Feinde, sondern die Feinde des amerikanischen Volkes. Entscheidungen unabhängiger Gerichte, die Trump nicht passen, sind „Schandurteile“. Von autoritär geführten Staaten wie Russland oder China ist man solches gewohnt. Für ein Land wie die USA, das weltweit Demokratie und Meinungsfreiheit verbreiten wollte, ist es neu.
Ähnliche Töne hört man nun zunehmend auch aus anderen Ländern. In den Niederlanden stellt der rechte Populist Wilders die Zulässigkeit einer Revolte in den Raum. Die Wähler würden nicht akzeptieren, dass sie übergangen werden. Gemeint ist, wenn er (auch ohne absolute Mehrheit) nicht als Ministerpräsident bestellt werden sollte. In Frankreich wettert Marine Le Pen, deren Immunität wegen strafrechtlich relevanter Vorwürfe vom EU-Parlament aufgehoben wurde, dass Richter nicht dazu da seien, den Willen des Volkes zu durchkreuzen.
Und in Israel kündigte die Justizministerin nach der Neubestellung mehrerer konservativer Höchstrichter an, der Gerichtshof werde jetzt endlich aufhören, seine Entscheidungen unabhängig vom Willen der Bevölkerung zu treffen. Gemeint war wohl die Entscheidung zur Räumung völkerrechtswidrig errichteter Siedlungen und die Verurteilung eines Soldaten, der einen wehrlos am Boden liegenden Palästinenser mit einem Kopfschuss rechtswidrig hingerichtet hatte.
Eine der wesentlichsten Errungenschaften für die Freiheit der Menschen ist zunächst die Rechtsstaatlichkeit, mit der staatliches Handeln nicht willkürlich, sondern auf der Grundlage gesetzlicher Regeln erfolgt. Nur auf diese Weise können die Menschenrechte gewährleistet werden. Dazu kommt die Unabhängigkeit der Gerichte, die über die Einhaltung dieser Regeln wachen. Wenn sie nicht mehr den in einem einwandfreien Verfahren zustande gekommenen Gesetzen verantwortlich sein sollten, sondern einem angeblichen und launenhaften Volkswillen, würde es finster in der Welt. So sehr direkte Demokratie in der Entstehung von Gesetzen ihren (durchaus ausbaufähigen) Platz hat, von der Gerichtsbarkeit sollte sie die Finger lassen, von autoritären Volksverführern ganz zu schweigen.
Nur auf diese Weise können Menschenrechte gewahrt werden.
juergen.weiss@vn.at
Jürgen Weiss vertrat das Land als Mitglied des Bundesrates zwanzig Jahre
lang in Wien und gehörte von 1991 bis 1994 der Bundesregierung an.
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