Feilschen um den Bodenschutz

Vorarlberg / 15.03.2017 • 19:53 Uhr
Solche Plastikteilchen, gefunden auf einem Acker, sorgten für viel Diskussion. Foto: VN/Sohm
Solche Plastikteilchen, gefunden auf einem Acker, sorgten für viel Diskussion. Foto: VN/Sohm

Landesrat Johannes Rauch sieht Bremser bei Umsetzung eines Bodenschutzgesetzes.

Schwarzach. Die Aufregung war groß, als im Zuge des Häusle-Müllskandals bekannt wurde, dass auf einigen landwirtschaftlichen Böden in Vorarlberg im aufgebrachten Kompost Plastikteilchen gefunden wurden. Die Aufregung wuchs bei allen Parteien bis zur Empörung, als die Erkenntnis folgte, dass gegen die Verwendung von mit Plastik durchsetztem Kompost auf Ackerböden gesetzlich nichts unternommen werden kann. Zwar gilt Plastik nach dem Abfallwirtschaftsgesetz als Abfallfraktion, verliert diesen Status jedoch dann, wenn es mit Stallmist und ähnlichen Substanzen vermischt wird. Es kann dann gesetzlich legal auf einem landwirtschaftlichen Boden aufgebracht werden.

Für Umweltlandesrat Johannes Rauch war damals klar: „Wir brauchen ein Bodenschutzgesetz. Sonst können wir solche Praktiken nicht verhindern.“

Entwurf ist da

Mehrere Monate sind seither ins Land gezogen, ein Bodenschutzgesetz gibt es immer noch nicht. Immerhin ist ein solches nun in Vorbereitung. Die VN erlangten Kenntnis von den Grundzügen des Gesetzesentwurfs. Die darin formulierten Hauptziele: Sicherung der Bodengesundheit, Erhalt der Bodenfruchtbarkeit, Vermeidung von Schadstoffbelastungen, Einhaltung des Vorsorgeprinzips in Sinne der Sicherung der Funktionsfähigkeit von Böden für verschiedene Zwecke sowie ihre Verfügbarkeit für künftige Generationen.

Ein wichtiger Bestandteil eines Landesbodenschutzgesetzes müsste laut Rauch vor allem auch die Möglichkeit sein, Kontrollen auf Böden durchzuführen. „Da konnten wir ja bisher kaum etwas tun.“

Warum die Erarbeitung eines Bodenschutzgesetzes so lange dauert? „Weil es vonseiten der Landwirtschaft und auch von der Wirtschaftskammer Widerstände gab“, sagt Rauch. Dies verzögere das Vorhaben entsprechend.

Braucht es ein Gesetz?

Freilich sehen das die Angesprochenen etwas anders. Landwirtschaftskammerpräsident Josef Moosbrugger (50): „Wir von der Kammer waren bisher in keine Gespräche über ein Bodenschutzgesetz involviert. Wir sind offen für solche Gespräche.“ Was Moosbrugger jedoch fordert: „Wir verlangen nicht nur einen qualitativen Bodenschutz, sondern auch einen quantitativen.“ Dass die landwirtschaftlichen Böden „sauber“ sind, sei auf alle Fälle im Interesse der Bauern, sagt Moosbrugger.

Marco Tittler (40), politischer Sprecher der Vorarlberger Wirtschaftskammer, glaubt nicht, dass es ein extra Bodenschutzgesetz braucht. „Ich bin der Meinung, dass die bestehende Gesetzeshandhabe genügend Spielraum für ein Durchgreifen bei missbräuchlicher Nutzung von Boden gibt. Wir brauchen das nicht unbedingt.“

Angst vor Bürokratie

Für Landwirtschaftslandesrat Erich Schwärzler (63) sind auf dem Weg zu einem Bodenschutzgesetz noch wesentliche Fragen offen. „Wir müssen genau wissen, was wir damit regeln, sonst gibt es nur wieder ein Stück mehr Bürokratie.“ Auch Schwärzler fordert nicht nur eine qualitative Festlegung in einem allfälligen Bodenschutzgesetz, sondern auch eine quantitative. Der Boden dürfe natürlich nicht zur Entsorgungsstätte von allerlei Abfall werden, hebt der Regierungskollege von Rauch hervor. Schwärzler meint, dass man einen effizienten Bodenschutz auch im Klärschlammgesetz verankern könne.Rauch: „Es ist mir egal, wie das Gesetz heißt. Ob darin auch der Umgang mit dem Klärschlamm geregelt ist, oder nicht: Hauptsache es kommt am Ende etwas heraus, das effektiven Bodenschutz ermöglicht.“

Wir müssen die Möglichkeit haben, Böden zu kontrollieren.

Johannes Rauch