Jürgen Weiss

Kommentar

Jürgen Weiss

Sack und Esel

Vorarlberg / 08.05.2017 • 19:42 Uhr

Das war zuletzt keine gute Zeit für eine wirksame Vertretung von Länderinteressen. Letzte Woche kam aus den eigenen Reihen – der Steiermark – neuerlich der Vorschlag, die Landtage als Landesgesetzgeber faktisch abzuschaffen. Stattdessen soll es bundeseinheitliche Landesgesetze geben, die von einem gemeinsamen Landtag aller Länder beschlossen werden sollen. Dass da ein kleines Land wie Vorarlberg in seinen eigenen Angelegenheiten nicht mehr viel mitzureden hätte, liegt auf der Hand. Da könnte man die Gesetzgebung gleich zur Gänze dem Nationalrat übertragen und den Aufwand einer Parallelstruktur vermeiden.

 

Der Tiroler Landeshauptmann wollte mit seinem Vorstoß, die Entscheidungsbefugnis von Verwaltungsgerichten zu stutzen, wohl Spielraum für die Landespolitik zurückgewinnen. Wichtige Entscheidungen sollen nicht mehr von Gerichten, sondern von Politikern getroffen werden. Der Bundeskanzler hat das mit der Gegenforderung abgeschmettert, stattdessen umweltrelevante Genehmigungsverfahren gleich ganz dem Bund zu übertragen. Dabei wurde seinerzeit die Einrichtung von Landesverwaltungsgerichten als großer Erfolg der Länder und der Rechtsstaatlichkeit gefeiert. Dass Verwaltungsgerichte nun nicht nur Bescheide aufheben, sondern die Sache gleich selbst neu entscheiden können, war nicht zuletzt eine Forderung der Wirtschaft. Auf diese Weise können nämlich Verfahren wesentlich beschleunigt werden. Und wenn das Land oder der Bund die Entscheidung in der Hand behalten wollen, könnten sie das auch (bisher wollten sie nicht).

 

Der Angriff auf die Verwaltungsgerichte, die entgegen der Tiroler Meinung natürlich ebenso wie die Verwaltung demokratisch legitimiert sind, geht auch am Kern der Sache vorbei. Man schlägt den Sack und meint den Esel. Erst vor vier Jahren wurde nämlich sogar in der Bundesverfassung verankert, dass sich Österreich zur Bewahrung der natürlichen Umwelt als Lebensgrundlage des Menschen gegen schädliche Einwirkungen und zur Nachhaltigkeit bei der Nutzung der natürlichen Ressourcen bekennt. Auch unsere Landesverfassung bekennt sich ausdrücklich zum Klimaschutz. Offenkundig wollte man das in der Praxis aber dann doch nicht ganz ernst genommen wissen. Konsequenter waren da letzte Woche die Wirtschaftsreferenten der Länder, die eine gleichwertige Verankerung von Wachstum, Beschäftigung und Infrastruktur in der Bundesverfassung verlangten (obwohl solche Grundsätze in den Landesverfassungen ebenfalls fehlen).

Viel gewonnen wäre damit allerdings nicht. Man kommt nämlich auch weiterhin nicht um eine Entscheidung herum, welchen Gesichtspunkten man im konkreten Einzelfall den Vorrang einräumt. Wenn man einen solchen Ermessensspielraum für die Verwaltungsgerichte oder auch die Politik scheut, muss man eben klarere gesetzliche Vorgaben schaffen.

Dann muss man eben klarere Vorgaben schaffen.

juergen.weiss@vn.at
Jürgen Weiss vertrat das Land als Mitglied des Bundesrates zwanzig Jahre
lang in Wien und gehörte von 1991 bis 1994 der Bundesregierung an.