Untreue
Das Urteil gegen den Salzburger Bürgermeister Schaden wegen Untreue sorgt für Aufsehen. Überraschenderweise wird nicht das konsequente Durchgreifen der Justiz begrüßt, sondern die Härte des Urteils, drei Jahre Haft, eines davon unbedingt, kritisiert. Viele äußern Unverständnis über die Verurteilung an sich. Zugunsten des Bürgermeisters wird seine Integrität ins Treffen geführt, dass er sich niemals habe bereichern wollen und dem Steuerzahler eigentlich kein zusätzlicher Schaden entstanden sei.
Auch wenn wir wohl erst im nächsten Jahr erfahren werden, was der Oberste Gerichtshof von diesem Urteil hält, so erscheint das Ergebnis doch keineswegs überraschend. Wenn die Feststellung des Gerichts zutrifft, dass der Bürgermeister und der ebenfalls verurteilte Salzburger Finanzlandesrat übereingekommen sind, dass das Land Salzburg ohne Gegenleistung verlustträchtige Finanzgeschäfte der Stadt Salzburg übernimmt und dem Land dadurch ein Schaden von etwa 3,5 Millionen Euro entstanden ist, lässt die Rechtslage keine Zweifel offen. Dann liegt Untreue im Sinne des Strafgesetzbuches vor.
Für vergleichbare Delikte sind schon manchen Unternehmern ähnlich hohe Strafen auferlegt worden, ohne dass sie wie der Salzburger Bürgermeister öffentliches Mitleid erfahren hätten. Auch das Argument, dem Steuerzahler sei ja gar kein Schaden erwachsen, da es aus seiner Sicht gleichgültig sei, ob die Stadt oder das Land Salzburg die finanziellen Verluste trägt, lässt eine erstaunliche Gleichgültigkeit gegenüber öffentlichem Vermögen erkennen. Natürlich wäre es Untreue, wenn etwa das Land Vorarlberg sein wertvolles Eigentum an den Illwerken ohne Entschädigung an den Bund verschenken würde. Genauso ist es Untreue, einfach Verluste von einem Rechtsträger zum anderen zu verschieben, wie dies in Salzburg erfolgt ist.
Andere wiederum kritisieren, dass Politiker, die oft ein Vielfaches der von Bürgermeister Schaden verschobenen Geldsumme verspekuliert haben, bislang ungeschoren davongekommen sind. Das stimmt, hängt aber mit den in der Vergangenheit fehlenden eindeutigen Regelungen bei Bund, Ländern und Gemeinden zusammen, die Spekulation mit Steuergeld untersagt hätten. Auch Politiker können nicht für etwas bestraft werden, das zum Zeitpunkt des Geschehens nicht illegal war. Mittlerweile ist es allerdings auf allen staatlichen Ebenen klargestellt, dass Spekulation mit Steuergeld verboten ist.
Für vergleichbare Delikte sind schon manchen Unternehmern ähnlich hohe Strafen auferlegt worden.
peter.bussjaeger@vn.at
Peter Bußjäger ist Direktor des Instituts für Föderalismus
und Universitätsprofessor in Innsbruck.
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