Kumulation
Der Salzburger Bürgermeister, der verlustträchtige Wertpapiergeschäfte in Millionenhöhe dem Land Salzburg übertragen hatte und dafür zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe, davon ein Jahr unbedingt, verurteilt worden ist, hat vielen leid getan. Er habe sich ja nicht bereichert, sei integer, und ob die Stadt oder das Land für den Schaden aufkommen müsse, sei für den Steuerzahler egal, usw., usw.
Weniger leid tun der Öffentlichkeit die Manager des steirischen Industrieunternehmens Andritz, die von der Bezirkshauptmannschaft Murau zu einer Geldstrafe von insgesamt 22,5 Millionen Euro verurteilt worden sind. Andritz hatte die Erfüllung eines Auftrags im Wert von sieben Millionen Euro an ein kroatisches Montageunternehmen weitergegeben, das für den Auftrag 200 Mitarbeiter offenbar unter Verstoß gegen das Ausländerbeschäftigungsgesetz bereitstellte. Das bedeutete 200 Mal eine Verwaltungsstrafe für jeden der vier Manager.
Die Juristen nennen das Zusammenzählen verschiedener Verwaltungsstrafen Kumulationsprinzip. Auch mancher Autofahrer hat damit schon seine Erfahrungen gemacht, wenn ihm die Bezirkshauptmannschaft eine Strafe wegen mehrerer Geschwindigkeitsübertretungen aufbrummte. So kann sich schon ein schmerzhaftes Sümmchen ergeben, vor allem auch deshalb, weil in der Verwaltung im Gegensatz zum gerichtlichen Verfahren alle Strafen unbedingt sind.
Allerdings ist im Fall von Andritz noch nicht definitiv entschieden, ob die Manager die exorbitante Strafe wirklich bezahlen müssen. Erstens wird noch das Landesverwaltungsgericht über die Causa entscheiden und zweitens wird möglicherweise das Unternehmen die Bezahlung übernehmen. Aber selbst wenn den Beschuldigten die Strafe nicht erspart bleibt, lässt sich immer noch argumentieren, dass Manager auch einmal Verantwortung übernehmen sollen.
Es ist allerdings absurd, dass nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz Verwaltungsstrafen unbegrenzt zusammengezählt werden dürfen. Solche Summen sind durchaus geeignet, Unternehmen in den Ruin zu treiben. Im Gegensatz dazu kann im gerichtlichen Strafverfahren auch dann, wenn mehrere Delikte zusammentreffen, nur eine einzige Strafe verhängt werden. Die mögliche Höchststrafe orientiert sich vor Gericht an der Tat, die mit dem höchsten Strafausmaß bedroht ist. Man könnte eine solche Regelung auch im Verwaltungsstrafverfahren einführen. Davon abgesehen ist es in jedem Fall absurd, wenn eine weisungsgebundene Behörde wie die Bezirkshauptmannschaft Geldstrafen in Millionenhöhe verhängen darf. Das sollte den Gerichten vorbehalten sein.
Die Juristen nennen das Zusammenzählen verschiedener Verwaltungsstrafen Kumulationsprinzip.
peter.bussjaeger@vn.at
Peter Bußjäger ist Direktor des Instituts für Föderalismus
und Universitätsprofessor in Innsbruck.
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