Zwölffach Vorbestrafter schlägt mit Gitarre zu

Ex-Freundin rudert vor Gericht zurück: Freispruch für 42-Jährigen.
Feldkirch Besonders verfeindet scheint das Ex-Paar am Gerichtsgang nicht. Sie haben ein gemeinsames kleines Kind, doch sie leben getrennt. Der 42-Jährige hat 15 Eintragungen in seiner Strafkarte, zwölf davon zählen als Vorstrafen. Auch jetzt steht wieder einiges auf dem Spiel, denn zwei Bewährungsstrafen sind noch offen. Einmal vier und ein anderes Mal wurden sechs Monate vorerst auf Bewährung ausgesprochen.
Damals ging es unter anderem um Körperverletzung. Im Falle einer Verurteilung droht die offene Strafe fällig zu werden. Doch der Gerichtserfahrene scheint bereits zu Prozessbeginn zu wissen, dass ihm heute keine Gefahr droht.
Keine Aussage
Die 35-jährige Mutter des gemeinsamen Kindes gibt nach Aufnahme der Personalien an, dass sie keine Aussagen gegen ihren Ex-Freund machen will und somit sind sämtliche belastenden Beweisergebnisse vom Tisch.
Der Mann selbst machte damals vor der Polizei keine Angaben und im Prozess bleibt er dabei, dass er unschuldig sei. Was am Ende dieses Verfahrens herauskommt, weiß er. Im Dezember noch zeigte die Frau den Mann an. Er habe sie bedroht, gesagt, er werde sie umbringen und ihr das gemeinsame Kind wegnehmen, gab sie vor der Polizei an. Ob er auch schon Gewalt angewendet habe, will die Polizei wissen. „Ja“, antwortet die Frau. Als sie mit Freundinnen auf eine Party ging und danach heimkam, sei er total ausgetickt. Einmal habe er sie mit einer Gitarre geschlagen, wonach sie blaue Flecken gehabt habe. Ein anderes Mal habe er sie gegen die Wand geschlagen, was ebenfalls ein Hämatom zur Folge gehabt habe.
Keine Zeugen
Doch im Prozess will sie gar nichts mehr sagen, und so kommt es, wie es häufig kommt, der Angeklagte wird freigesprochen. Es gibt keine anderen Zeugen, keine Krankengeschichte, nichts. „Ich gebe Ihnen dennoch den guten Rat, reißen Sie sich zusammen!“, appelliert Richter Andreas Böhler an den Mann. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.