Peter Bußjäger

Kommentar

Peter Bußjäger

Ombudsmänner

Vorarlberg / 11.04.2019 • 17:51 Uhr

Demnächst werden vom Nationalrat die Funktionen der drei Volksanwälte neu zu besetzen sein. In der SPÖ wurde offenbar beschlossen, dass der bisherige Volksanwalt Günther Kräuter diese Funktion nicht länger ausüben darf und durch einen Funktionär des Österreichischen Gewerkschaftsbundes ersetzt werden soll. Auf die Nominierungen der ÖVP und FPÖ warten wir noch.

Keine Ausschreibung

Es ist bemerkenswert, wie es die Öffentlichkeit als selbstverständlich hinnimmt, dass die Volksanwälte von den Parteien eingesetzt und die Posten nach parteiinternem Ratschluss an altgediente Mandatare vergeben werden.

Die Bestimmung der Bundesverfassung, die das so regelt, ist nahezu 40 Jahre alt und atmet den Geist des Parteienproporzes. Es sind die drei größten Parteien, welche die Volksanwälte jeweils aus ihren Reihen vorschlagen. Jene Volksanwälte, die die Tätigkeit der Bundesregierung, in der in jeder Legislaturperiode zwangsläufig die größeren Parteien vertreten sind, kontrollieren sollen. Das bedeutet nicht, dass die Volksanwälte schlechte Arbeit machen. Aber ein Zeichen von Transparenz ist dieses Vorschlagsrecht aus dem Zeitalter des Proporzes nicht gerade. Keine öffentliche Ausschreibung, kein Hearing, kein Nachweis, was die Person befähigt, die – sehr gut bezahlte – Funktion auszuüben.

Venedig-Kommission

Auf internationaler Ebene hat die Venedig-Kommission des Europarates vor ein paar Wochen
25 Prinzipien für „Ombudsmänner“, worunter man im Rest Europas Einrichtungen wie die Volksanwaltschaft versteht, verabschiedet. Dazu gehören explizit eine öffentliche Ausschreibung, ein Hearing und ein objektives Auswahlverfahren. Die Kandidaten müssen ihre Eignung für dieses Amt nachweisen, insbesondere durch Expertise auf dem Gebiet der Menschenrechte.

Jeder soll selbst beurteilen, ob diesen Kriterien in Österreich auf Bundesebene entsprochen wird. In Vorarlberg, wo es – eine Seltenheit unter den österreichischen Ländern – einen Landesvolksanwalt gibt, verhält es sich etwas anders: Hier ist ein Auswahlverfahren, das den Kriterien der Venedig-Kommission entsprechen dürfte, vorgesehen.

„Jeder soll selbst beurteilen, ob diesen Kriterien in Österreich auf Bundesebene entsprochen wird. “

Peter Bussjäger

peter.bussjaeger@vn.at

Peter Bußjäger ist Direktor des ­Instituts für Föderalismus und ­Universitätsprofessor in Innsbruck.