Gericht: Eine angeblich diebische Bedienung

Kellnerin soll sich mit nicht bonierten Getränken ein ordentliches Zubrot verdient haben.
Feldkirch Einst waren die 36-jährige Gastwirtin und die 46-jährige Kellnerin gute Freundinnen. „Deshalb wollte ich es auch nicht glauben, als Gäste immer wieder drängten, der Sache nachzugehen. Es hieß, dass meine Angestellte Getränke nicht eintippte und auch keine Quittung dafür ausstellte“, so die Chefin bei der Verhandlung am Landesgericht Feldkirch im Zeugenstand. Das Geld – rund 20.000 Euro – soll in die Taschen der Kellnerin gewandert sein. Doch die widerspricht aufs Heftigste. „Dann hätte ich jetzt nicht die finanziellen Sorgen, die ich definitiv habe“, so ihre Argumentation. Dass sie zumindest früher ein Alkoholproblem hatte, das räumt sie ein, gestohlen habe sie aber nie.
Acht Jahre im Dienst
Die langjährige Angestellte bestreitet auch, Weinflaschen aus dem Betrieb mit nach Hause genommen zu haben. „Die gibt es in jedem Laden“, behauptet sie. Doch ihre Chefin kontert: „Die gibt es nur direkt bei dem Weinbauern, ich habe das nachgeprüft.“ Es gibt eine Handy-Diskussion von der Angeklagten und ihrer Tochter, die ebenfalls in dem Betrieb aushalf. Selbst die Tochter bittet die Mutter vor Gericht, sie solle zugeben, hin und wieder Wein gestohlen zu haben. Sie fügt hinzu, dass sie nicht für ihre Mutter lügen und den Arbeitsplatz verlieren wolle. Sie selbst habe gesehen, dass die Angeklagte Wein in ihre Handtasche steckte. Eine weitere Servierkraft bestätigt, dass überall in Nebengebäuden angefangene Weinflaschen herumgestanden seien und die seien bestimmt nicht im Zuge des normalen Ausschanks geöffnet worden. Auch Gutscheine im Wert von 150 Euro fehlen. Die 46-Jährige hat viele Erklärungen, bei einigem weiß sie selbst nicht, wie das sein könne.
Im Internet verkauft
Damals half die Chefin der Frau auch mit einer Wohnung aus. Dort fehlen laut der Wohnungseigentümerin ebenfalls Dinge. Darunter eine Kaffeemaschine, eine Winterjacke, ein Spiegel und mehrere Silberteller und -krüge. Verkauft wurden einige der Sachen im Internet auf einer privaten Verkaufsplattform unter falschem Namen. „Dort benutzt niemand seinen richtigen Namen. Außerdem hat man mir erlaubt, die Sachen entweder zu entrümpeln oder zu verkaufen“, so die 46-Jährige. „Stimmt überhaupt nicht“, so die Ex-Chefin. Für genauere Untersuchung der Buchungsvorgänge auf der Kasse muss ein Experte befragt werden. Der Prozess wurde vertagt.