Gericht: drei Jahre Haft für Schlepper und Drogendealer

27-jähriger Somalier war Kontaktmann und Vermittler, auch wenn er das bestreitet.
Feldkirch Er ist 27 Jahre alt, wurde in Mogadishu geboren und hat zwei kleine Kinder. Seine Frau ist noch in Deutschland, er selbst lebt in Vorarlberg, wo er auch seit einigen Jahren als Arbeiter sein Geld verdient. 1400 Euro pro Monat, doch der Mann brauchte offenbar zusätzlich finanzielle Mittel, weshalb er auf die Idee kam, sein Einkommen mit Drogenhandel zu verbessern. Zu diesem Punkt ist er geständig. Um 800 Euro bestellte er in Äthiopien neun Kilo der Droge „Kath“. Der Kathstrauch liefert eine berauschende Substanz, bekannt unter dem Namen „Abessinischer Tee“. Die Wirkung ist ähnlich wie bei Coffein, anregend. Aber laut Gesetz verboten. „Ich wollte es in Österreich verkaufen“, gibt der Mann bei der Verhandlung am Landesgericht Feldkirch zu. Doch der Punkt mit den Drogen ist eher das weniger gravierende Delikt. Schwerer wiegt der Vorwurf der Schlepperei.
Aufwendige Ermittlungen
Der Angeklagte gibt an, dass es ihn 9000 Euro gekostet habe, seine Frau nach Europa zu holen. Die Routen sind lang und mühsam. Von Dubai über Montenegro und Serbien nach Ungarn, weiter nach Österreich und Deutschland. Immer wieder werde Geld nachgefordert. „Das Verfahren war extrem aufwendig“, erklärt Staatsanwalt Markus Fußenegger. Zum einen die Sprachbarriere, somalische Telefonate und Nachrichten sind nicht so einfach zu übersetzen. Dann Botschaften in verstümmeltem, schlechtem Englisch. Ständig werden Handys und Rufnummern gewechselt, für die Fahnder schwierig, am Ball zu bleiben, so der öffentliche Ankläger. Nach mehrstündigem Prozess ist auch für den Schöffensenat klar: Der Mann war maßgeblich in Schlepperaktionen involviert.
Tipps und Tricks
So heißt es in einer Passage eines Chats: „Der X ist der größte und beste Schlepper“. An einer anderen Stelle geht es um „künftige Zusammenarbeit“ und wieder ein anderes Mal fordert ein im Ausland sitzender Schlepper: „Bereite du uns eine Superroute vor!“ Eine Reisende bittet: „Schlepp du uns, wir haben gehört, dass du besser bist als die anderen.“ Die vielen Überwachungsergebnisse ergeben ein stimmiges Bild: Der junge Mann half nicht nur hin und wieder Landsleuten, sondern war mehr in die kriminellen Aktivitäten verwickelt als er zugibt, und kannte sich aus. Die drei Jahre Haft sind rechtskräftig.