Gericht: Spontane Idee kam teuer zu stehen

Vorarlberg / 22.07.2019 • 14:30 Uhr
Einer der beiden Angeklagten bekannte sich schuldig und wurde zu einer Geldstrafe verurteilt. Hofer
Einer der beiden Angeklagten bekannte sich schuldig und wurde zu einer Geldstrafe verurteilt. Hofer

Elektronik-Equipment und Designerstühle im Wert von über 18.000 Euro entwendet.

Feldkirch Eigentlich hätte es für die beiden Männer im Alter von 22 und 29 Jahren keinen Grund gegeben, um ihren eigenen Arbeitgeber zu bestehlen. Mit 1900 bzw. 1700 Euro monatlichem Einkommen hätten sie auch so ein normales Leben finanzieren können, ohne in die Kriminalität abzugleiten. Warum sie vor einem Jahr dennoch aus der Lagerhalle eines Lauteracher Unternehmers Elektronik-Equipment im Wert von 8436 Euro sowie drei Ray Eames-Sessel im Wert von 9900 Euro entwendeten und mit einem Pick-Up abtransportierten, konnten sie nun am Landesgericht Feldkirch Richterin Sabrina Tagwercher erzählen. Damit sie nicht ertappt werden, hatten sie die Überwachungskamera mit einem Vorhang abgedeckt. „Es war ein spontaner Entschluss“, war dem Jüngeren vor Gericht sichtbar anzusehen, dass ihm die Sache bis heute sehr nachhängt. Der junge Mann, zum Zeitpunkt der Tat noch nicht 21 Jahre alt, hatte die zwei Electro-Voice-Sets sowie Multifunktionslautsprecher, Verstärker und weiteres Equipment einen Tag nach dem Diebstahl bei E-Bay zum Verkauf angeboten und dafür 2000 Euro erhalten. Mit der Summe kaufte er sich neue Felgen für sein Auto. 

Tat bestritten

Sein Kompagnon bestritt jeglichen Zusammenhang mit dem Diebstahl und konnte nicht nachvollziehen, warum er sich vor Gericht verantworten muss. Laut Aussagen seines Arbeitskollegen war er es aber, der die teuren Bürostühle mitgehen ließ.

Der mutmaßliche Langfinger selbst weiß von nichts. Die beiden Geschädigten waren beim Prozess am Landesgericht Feldkirch als Zeugen geladen. Ihnen ging es in erster Linie darum, dass der Schaden, den sie erlitten haben, ersetzt wird. Da die Polizei bei den vorgenommenen Hausdurchsuchungen beim Jüngeren von beiden einen Geldbetrag in der Höhe von 10.400 Euro beschlagnahmte, wird dieser zur Entschädigung aufgewendet. Der junge Mann erklärte sich zudem bereit, auch für die Kosten eines der Designer-Sessel aufzukommen, den er mit entwendet hatte. Das heißt, binnen zwei Wochen sind nochmals 1296 Euro an Schadensersatz zu begleichen. „Von den anderen beiden Sesseln weiß ich nichts, die waren nicht mehr da, als wir die Sachen mitgenommen haben.“ Diese Angabe deckt sich mit der Zeugenaussage.

Hohe Geldstrafen

Die Richterin sprach beide des Vergehens des schweren Diebstahls schuldig, beließ es aber bei Geldstrafen. Der 22-Jährige muss als unbedingten Teil 2.760 Euro und der 29-Jährige 3.060 Euro bezahlen. Der Jüngere nahm das Urteil an, allerdings erbat der Staatsanwalt Bedenkzeit. Dem Älteren entlockte das Urteil nur ein Kopfschütteln. „Ich habe nichts getan und werde daher nichts bezahlen“, meldete er volle Berufung an. Für ihn gilt weiterhin die Unschuldsvermutung. CRO