Gericht: 17 Monate Haft für Schläger

Raufereien und Drogen: 19-jähriger Russe kommt auf keinen grünen Zweig.
Feldkirch „Ich bin mit 15 Jahren ins Gefängnis gekommen, wurde nach vier Jahren Haft bedingt entlassen und war gerade mal zwei Monate draußen. Ich will nicht schon wieder in Haft“, wünscht sich der Erstangeklagte beim Prozess am Landesgericht Feldkirch. Doch daraus wird nichts. Vier Mal wurde er bereits verurteilt. Nicht nur wegen Kleinigkeiten, auch Raub und Erpressung waren zwei Mal dabei. Nun sitzt er wieder vor Gericht: Wegen verbotenem Waffenbesitz, wegen sinnloser Schlägereien, bei denen es um Ehre und Machogehabe ging, und weil er sich mit Drogen einließ. Letzteres zwar in geringerem Umfang, doch unter dem Strich gibt es wieder 17 Monate Haft.
Wachebeamten verletzt
Sein 20-jähriger türkischstämmiger Freund muss sich vorerst gedulden. Der junge Mann sitzt ebenfalls in Haft und war auch zum Prozesstermin erschienen. Doch ergaben sich weitere Vorwürfe in Sachen Drogen, die Verteidigung bat für Vorbereitungszwecke um Zeit. Auch dieser junge Beschuldigte hat einiges auf dem Kerbholz: Vier Vorstrafen, drei Jahre in Haft, auch bei ihm war ein Raub dabei. In dem Verfahren am Dienstag wurde dem jungen Mann vorgeworfen, dass er in der Justizanstalt in Wiener Neustadt einen Justizwachebeamten schwer verletzte. Bei einem Gerangel verdrehte der Häftling im Zuge einer ruckartigen Bewegung angeblich die Schulter des Beamten. Eine Zerrung und ein Sehnenriss waren die Folge, das Opfer war acht Monate dienstunfähig. Doch auch dieses Faktum muss vorerst auf Erledigung warten. Somit stand der junge Russe allein im Fokus des Prozesses.
Echter Kämpfer
Der Hintergrund, warum sich zwei junge Männer als Kämpfer gegenüberstanden, ist schwer nachzuvollziehen. Jedenfalls räumt der junge Russe ein, dass er dem anderen in der Tiefgarage in Dornbirn mehrere Faustschläge versetzte, wobei der Kontrahent leicht verletzt wurde. Beim zweiten Treffen vereinbarten die zwei Burschen eins gegen eins zu machen. Auch hier blieben sich die zwei nichts schuldig, wobei der Russe offenbar mehr Erfahrung in Sachen Kampfsport hat als sein junger Kontrahent. Der Russe erzählt, wie er Haltegriffe aus dem Profiringsport verwendete und wie ihm sein Boxtraining zugute kam. „Einmal habe ich angefangen, einmal er, ja, das ist doch nicht so schlimm“, meint er im Prozess.
Möchtegernrapper
Was den Besitz der Pistole und des Teleskopschlagstocks betrifft, erklärt der Angeklagte, dass er die Schusswaffe für den Dreh eines Videos brauchte. Dieses Video gibt es auch. Der Junge wollte damit als Rapper durchstarten. Dieser Traum muss wohl warten, denn vorerst sitzt er weitere 17 Monate in Haft. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.