Nachbarschaftsstreit endet vor Gericht

Strittige Grenzen bringen Harder eine Besitzstörungsklage ein.
Bregenz Besitzstörungsklagen gehören zum Alltag am Bezirksgericht. Der Klassiker dabei: Jemand steht auf einem Privatgrundstück oder vor einer Einfahrt, parkt unzulässigerweise auf einem Firmenparkplatz oder vor einem Geschäft, obwohl er keinen Cent im betreffenden Laden umsetzt. Doch es gibt auch andere Fälle von Besitzstörung, wie dieser Fall aus Hard beweist.
Tür an Tür
Die beiden Grundstücke liegen eng beieinander, dazwischen befindet sich ein Streifen, der der einen Seite als Zufahrt zur Garage dient. Zum Teil gehört dieser Weg der Republik Österreich, zum Teil der einen Nachbarin, und ein Teil, wie sich jetzt herausstellte, dem anderen Nachbarn. Somit ist die Zufahrt „dreigestreift“. Drei Eigentumsverhältnisse reihen sich der Länge nach aneinander.
Bislang benutzte die Frau die Zufahrt, nun zieht sich allerdings eine für sie lästige Begrenzung entlang des Weges, wodurch dieser erheblich verschmälert wird. „Ich kann nicht mehr richtig in meine Garage fahren“, fühlt sie sich in ihrem Besitz gestört und erhob Besitzstörungsklage. Wie ihre Vorgänger auch, fahre sie seit vielen Monaten auf diesem Weg.
Kein Verständnis
Aufgetaucht war das Problem, weil von Nachbarseite aus verschiedenen Gründen Vermessungen durchgeführt wurden. Dabei gab es offenbar eine böse Überraschung. „Sie hat die ganze Zeit behauptet, die Grenze sei dieser Baum. Sie setzte einen Pfosten und später nochmals einen, der uns noch mehr Grund abschnitt. Dabei wusste sie ganz genau, dass das so nicht stimmt“, ärgert sich der Nachbar. Im Besitzstörungsverfahren kann Richter Christian Röthlin nur klären, ob die Frau, die bisher zufahren konnte, in ihrem Besitz gestört wird. Wie es um Eigentumsverhältnisse und Grenzen steht, muss in einem anderen Verfahren entschieden werden.
Weiter Weg
Die Parteien, die offenbar unterschiedliche Vermessungsunterlagen vorliegen haben, versuchen zu einer Lösung zu kommen. „Die Verhältnisse müssen dort einfach einmal geklärt werden“, sieht Klagsvertreter Günther Tarabochia keine andere Möglichkeit, als der Sache genau auf den Grund zu gehen. Dies müsse nicht notwendigerweise im Streit passieren, sondern man könne kostenschonend außergerichtlich versuchen, die Sache zu klären. Die Verhandlung wurde vertagt.
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