Gericht: Unehrlicher Finder verurteilt

Vorarlberg / 04.09.2019 • 10:00 Uhr
Auf den Jugendlichen kam eine Palette von Anklagen vor Gericht zu. ECKERT
Auf den Jugendlichen kam eine Palette von Anklagen vor Gericht zu. ECKERT

16-Jähriger bediente sich aus fremder Geldtasche.

Feldkirch 2018 stand der junge Mann schon einmal in Feldkirch vor dem Landesgericht, 2019 dann ein zweites Mal wegen Diebstahls vor dem Bezirksgericht in Bregenz. Dort setzte es eine Geldstrafe von 400 Euro. Nun kam noch etwas auf, das sich der Junge zu Schulden kommen ließ und was ihm eine weitere Strafe von 480 Euro einbrachte. Er hat eine gefundene Geldtasche nicht abgegeben, sondern sich aus deren Inhalt bedient.

Verloren, gefunden

Ein 41-jähriger selbständiger Handwerker hatte sein Portemonnaie in Hard verloren. Der 16-Jährige fand und untersuchte es. Die 70 Euro Inhalt wollte er behalten, die Bankomatkarte, so wusste er, kann man für kleinere Bezahlungen ohne Code verwenden. Rund 13 Mal besorgte er sich auf diese Art und Weise vom Automaten „kostenlos“ Zigaretten. Dass er dabei gefilmt wurde, registrierte der Raucher nicht. Auf der Aufnahme war er gut zu erkennen, so dauerte es nicht lange, bis ihm eine Vorladung der Polizei ins Haus flatterte.

Mutter aktiv geworden

Die Mutter des Jugendlichen wusste, dass die Geldtasche nicht ihrem Sohn gehörte und brachte sie zur Polizei. Die Eltern fanden auch die Visitenkarten des Handwerkers und kontaktierten ihn umgehend. Sie boten ihm an, den gesamten Schaden gutzumachen, doch das Opfer wusste damals noch nicht, welche Unkosten ihm die Bankkartensperre und dergleichen einbringen würden. Im Prozess bezifferte der Mann sie mit 135 Euro. „Ich werde das natürlich bezahlen“, sagte der junge Angeklagte, der im Übrigen beteuerte, dass er nun ein ordentliches Leben führen wolle. Er hat eine Lehrstelle gefunden, den Freundeskreis gewechselt und will nun endgültig in ein „Leben ohne Kriminalität“ durchstarten, sagte er wörtlich. 

Reihe von Delikten

Auch wenn der Sachverhalt einfach klingt, rechtlich ist eine ganze Reihe von Delikten verwirklicht: Dauernde Sachentziehung, Unterschlagung, Entfremdung unbarer Zahlungsmittel und betrügerischer Datenverarbeitungsmissbrauch. Bei der Strafe legt legte sich Richterin Sabrina Tagwercher im unteren Drittel des Strafrahmens mit 480 Euro fest. Mit dem ersten Lehrlingsgehalt muss der Verurteilte so die erste Rate der Strafe bezahlen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.