„Ihm kam es gerade darauf an“

Anklageschrift liegt vor. Am 20. Jänner steht Soner Ö. vor Gericht.
Feldkirch Wenn sich die Geschworenen treffen, ist fast ein Jahr vergangen. Am 6. Februar 2019 marschierte der 34-Jährige in die Bezirkshauptmannschaft (BH) Dornbirn und erstach den Leiter der Sozialabteilung, Alexander A. Am 20. Jänner 2020 muss sich Soner Ö. vor dem Landesgericht Feldkirch für seine Tat verantworten. Drei Tage sind anberaumt. Nachdem der Vorhabensbericht im Justizministerium abgesegnet wurde und die Verteidigung keinen Einspruch eingelegt hatte, ist die Anklage nun rechtskräftig. Sie liegt den VN vor.
Vorerst sind wenige Zeugen vor Richter Martin Mitteregger geladen. Gerichtsmediziner Walter Rabl und Gutachter Reinhard Haller werden aussagen. Auch der zuständige Polizeiinspektor aus Dornbirn und die jeweiligen Anwälte sind geladen, sowie Ö. selbst. Die Verteidigung kann noch Zeugen nennen.
Lange Vorgeschichte
Die Tat hat das Land verändert. Vor öffentlichen Gebäuden stehen mittlerweile Sicherheitsmänner, Besucher müssen durch Schleusen wie am Flughafen schreiten. Verantwortlich dafür ist Soner Ö., in Lustenau geboren und aufgewachsen, türkischer Staatsbürger. Er wurde nach 14 Einträgen im Strafregister am 30. Juli 2008 mit einem Aufenthaltsverbot in Österreich belegt. Zuständiger Sachbearbeiter war Alexander A. Am 6. Jänner 2019 betrat Soner Ö. die Polizeiinspektion in Höchst und suchte um Asyl an. Nachdem er zunächst nach Thalham gebracht wurde, tauchte er am 23. Jänner bei der BH auf, um die Grundversorgung zu beantragen. Dabei traf er auf Alexander A.
Der Antrag zog sich. Als Soner Ö. mit zwei Bier intus am 6. Februar um 14 Uhr die BH betrat und wieder ohne Geld verließ, kehrte er eine Stunde später zurück und erstach Alexander A. Die Staatsanwaltschaft schreibt in der Anklageschrift: „Soner Ö. kam es gerade darauf an, Alexander A. zu töten.“ Er zeige sich geständig und könne sich an den Vorfall erinnern. Seinen Ausführungen, am Tattag zwischen beiden BH-Besuchen nach Hause gefahren zu sein, um das Messer zu holen, glaubt die Staatsanwaltschaft nicht: „Die Schilderungen des Angeklagten sind im Wesentlichen – mit Ausnahme der widerlegten Angaben zur Mitnahme des Messers aus dem Haus seiner Schwester – mit den Spuren in Einklang zu bringen.“ Die Zeugen hätten zudem ausgesagt, dass Soner Ö. die Tat beging, ohne viele Worte mit Alexander A. gewechselt zu haben. Vielmehr habe Soner Ö. ihn als Idiot beschimpft, heißt es in der Anklageschrift.
Schon der Umstand, dass Soner Ö. ein Messer mitnimmt, spreche für den Vorsatz, ist die Staatsanwaltschaft überzeugt. Außerdem habe Ö. mehrfach ungefragt ausgesagt, dass er die Tat nicht bereue. Auch aus dem psychiatrischen Gutachten wird zitiert: Ö. war zurechnungsfähig, es lag kein abnormer Rauschzustand vor, keine Geisteskrankheit, keine Bewusstseinsstörung. Die Staatsanwaltschaft stellt fest: „Der Angeklagte hat daher das ihm zur Last gelegte Verbrechen sowohl in subjektiver als auch in objektiver Hinsicht begangen.“
Zum Thema:
https://epaper.vn.at/spezial/2019/02/08/es-war-der-zweite-antrag.vn
https://epaper.vn.at/lokal/vorarlberg/2019/02/13/warnung-wurde-nicht-gehoert.vn
https://epaper.vn.at/lokal/2019/02/14/bluttat-in-bh-warten-auf-akt.vn
https://epaper.vn.at/lokal/vorarlberg/2019/02/17/was-ungewoehnlich-ist.vn
https://epaper.vn.at/lokal/vorarlberg/2019/02/25/ein-faires-verfahren-gewaehrleisten.vn
https://www.vn.at/vorarlberg/2019/03/15/bh-chef-wurzer-es-ist-nicht-mehr-so-wie-es-war.vn
https://www.vn.at/vorarlberg/2019/03/26/die-akte-soner-oe-die-ganze-geschichte-hinter-der-bluttat-von-dornbirn.vn
https://www.vn.at/vorarlberg/2019/03/28/haben-den-kuerzeren-gezogen.vn
https://www.vn.at/vorarlberg/2019/04/15/aufenthaltsverbot-war-noch-gueltig.vn