Kindesmissbrauch: Viereinhalb Jahre Haft für Ex-Schulleiter

62-Jähriger für sexuelle Übergriffe auf zwei ehemalige Grundschüler verurteilt.
Feldkirch Im Dezember 2019 wurde Anklage erhoben, nun ist es so weit: Der 62-jährige ehemalige Leiter der Unterländer Schule für Kinder zwischen sechs und zehn Jahren muss vor dem Schöffensenat Rede und Antwort stehen. Der Mann war einst neben vier weiteren Lehrern an der Schule tätig, seit über zehn Jahren existiert die Bildungseinrichtung. Seit 2016 war der Mann dort Leiter. In diesem Jahr sollen auch die Übergriffe auf einen der beiden Schüler begonnen haben.
Selbst Vater
Der Mann ist selbst Vater von zwei erwachsenen Kindern. Er ist geschieden und wartete in U-Haft auf seinen Prozess. Mit Schutzmaske wird er aus der Haft vorgeführt. In der Haftanstalt fürchtet man nun auch das Coronavirus. Die Häftlinge werden mit Maske vorgeführt und auch Rechtsanwälte, die ihre Mandanten in der Justizanstalt besuchen, müssen eine Maske tragen. Die Staatsanwältin trägt die Vorwürfe gegen den Mann vor, danach wäre die Verteidigung am Wort, doch sie beantragt den Ausschluss der Öffentlichkeit, bevor sie ihr Plädoyer hält. Dem wird stattgegeben, somit findet der Großteil des Prozesses hinter verschlossenen Türen statt. Urteilsverkündung ist nachmittags um 16 Uhr.
Intime Details
Die Anklage wirft dem Mann zum einen vor, dass er einen der Buben im Lindauer Hallenbad und bei ihm zuhause in seiner Bregenzer Wohnung missbraucht hat. Der Ex-Schulleiter nahm an dem Jungen Oralverkehr vor und knetete laut Anklage dessen Geschlechtsteil. Einer der Übergriffe habe in der Schule stattgefunden. Dort wurde der Junge, der dem Angeklagten auf dem Schoß saß, über der Kleidung begrapscht. Der Beschuldigte zeigt sich teilweise geständig, teilweise bestreitet er die Vorwürfe.
Kinderpornos gesichert
Bei dem Bregenzer wurde eine Hausdurchsuchung durchgeführt. Dabei stellten die Fahnder kinderpornografisches Material, konkret ein Video des einen Opfers und acht weitere Fotos sicher. Rechtlich ergibt sich eine Liste von Delikten: Unter anderem schwerer sexueller Missbrauch, Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses und das Vergehen pornografischer Darstellung Minderjähriger. Der Senat verurteilt den Mann zu viereinhalb Jahren Gefängnis, erteilt ihm Tätigkeitsverbot und spricht dem einem der Opfer 1000 Euro zu. Dem zweiten Opfer hat der Angeklagte bereits im Vorfeld 11.000 Euro bezahlt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Mit Schutzmaske verlässt der ehemalige Schulleiter den Verhandlungssaal und wird in Richtung Gefängnis abgeführt.