Feldkirch Vorarlbergs 126 Pfarrgemeinden müssen die Vorgaben des Coronanotfallplans der Bundesregierung umsetzen. Das heißt, Gottesdienste dürfen nur in geschlossenen Räumen gefeiert werden, wenn weniger als 100 Personen teilnehmen, teilt die Diözese Feldkirch am Dienstag mit. Gottesdienste im Freien seien auf 500 Personen beschränkt. Andere Veranstaltungen, die diese Größenordnungen übersteigen, müssten abgesagt werden, teilt das bischöfliche Ordinariat den Vorarlberger Pfarren und kirchlichen Einrichtungen in einem Schreiben mit.
„Im Rahmen der Vorgaben soll das kirchliche Leben aber so weit wie möglich weitergehen. Kirchen in Vorarlberg bleiben unverändert geöffnet“, teilt die Diözese Feldkirch weiters mit. „Wie bereits am 27. Februar den Pfarren kommuniziert, empfiehlt die Diözesanleitung auch weiterhin, die Mund- und Kelchkommunion auszusetzen, auf den Friedensgruß durch Händedruck und auf den Gebrauch von Weihwasser zu verzichten sowie die allgemeinen Hygienemaßnahmen zu beachten.“ Außerdem werden Personen der Coronarisikogruppen dazu aufgerufen, sich entsprechend zu verhalten und sich besonders zu schützen. Sie könnten Gottesdienste etwa über Medien mitfeiern. Entsprechende Programmhinweise finden sich auf der Webseite der katholischen Kirche Vorarlberg.
Bischof Benno Elbs bittet auch, Kranke, Angehörige, Pflegende und Ärzte mit ins Gebet zu nehmen.
Keine Freitagsgebete
Unterdessen teilte die Erzdiözese Wien mit, dass der Stephansdom bis auf Weiteres den Tourismusbetrieb einstelle. Gläubige der Erzdiözese Wien wurden außerdem von der Sonntagspflicht dispensiert. Sie dürfen also auch an einem anderen Tag die Messe besuchen.
Die Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich teilte mit, dass ab Freitag bis vorerst 1. April keine Freitagsgebete in Moscheen abgehalten werden dürfen. Dies gilt auch für kleine Gebetshäuser, die sonst mit großem Andrang zu rechnen hätten.