Volksschüler müssen bis Mittwoch in der Schule bleiben

Keine Schule heißt nicht kein Unterricht. Die Lehrer sind auch ohne Schulglocke im Dienst.
Bregenz Auf die Schulverantwortlichen prasseln derzeit im Stakkato Fragen ein: Muss sich mein Kind bei der Betreuung an- und abmelden? Dürfen Sportvereine noch Schulturnhallen benutzen? Fallen jetzt die Nachhilfegruppen aus? Und vor allem: Darf ich mein Kind nicht sofort aus der Schule nehmen, statt noch bis Mittwoch zu warten?
Während die Schulverantwortlichen so wie andere Führungspersonen landesnaher Einrichtungen einen Maulkorb erhielten, war aus dem Umfeld der Bildungsdirektion zu erfahren: Nein, ein Kind, das gesund ist, keine Coronavirus-Symptome aufweist und auch nicht als Kontaktperson gilt, muss sich an das Schulpflichtgesetz halten und in der Schule sein, so lange diese nicht offiziell schließt. Allerdings: Jede Schulleiterin, jeder Schulleiter darf bis maximal eine Woche frei geben, wenn ein Antrag darauf begründet erscheint.
UPDATE: Ab Montag dürfen alle Schüler daheimbleiben. An den Oberstufenschulen wird ohnehin kein Unterricht mehr vor Ort stattfinden, an Volksschulen, AHS-Unterstufen und Neuen Mittelschulen (NMS) gelten alle Schüler, die nicht kommen, automatisch als entschuldigt. Das teilte das Bildungsministerium der APA am Freitag mit. Der Artikel bezieht sich auf den Informationsstand vom Donnerstag.
Schulleiter und ihre Verantwortung
“Bei mir haben schon einige besorgte Eltern angerufen und gefragt, ob sie ihr Kind schon jetzt aus der Schule herausnehmen dürfen”, berichtet Jürgen Sprickler, Direktor der Volksschule Dornbirn-Haselstauden. “Ich habe das allen Eltern erlaubt”, lässt er wissen.
Nach dem Motto “Die Schule ist geschlossen, der Unterricht geht weiter”, sind die Lehrer weiterhin im Dienst. Freilich sind die Umstände völlig andere. Ob die Pädagogen an ihren Computern für digitale Interaktion exakt zu jenen Zeiten für ihre Schüler bereit sein müssen, in denen sie gewöhnlich im Unterricht an den Schulen sind, kann laut Experten nicht bestätigt werden. Wie die VN aus Schulkreisen in Erfahrung brachten, wird von den Lehrern im quasi gesetzesfreien Raum Verantwortung und Pflichtbewusstsein erwartet. “Es kann hier keinen genauen Stundenplan geben. Die Pädagogen müssen selber entscheiden, wann, wie lange und in welcher Form sie für die Schüler verfügbar sind”, erklärt ein Schulverantwortlicher.
Pflicht zur Betreuung
Klar ist: Schulleiter können Lehrer verpflichten, für Schulbetreuungsaufgaben zu jenen Zeiten im Schulgebäude zur Verfügung zu stehen, in denen sie Unterricht hätten.
In Vorarlberg wird auf alle Fälle mit einer Verschiebung der schriftlichen Zentralmatura gerechnet. “Mehr als zwei Wochen später kann diese jedoch nicht stattfinden. Sonst würde das gesamte Zeitgefüge für Kompensationsprüfungen und mündliche Reifeprüfung zusammenbrechen”, heißt es aus hohen Schulkreisen.